Berthelstal
31.03.2011 11:50
1. Problem
Wenn Sie die Löcher geschaffen haben, müssen Sie diese auch wieder schließen.
Dafür braucht es kein Gesetz, sondern nur den gesunden Menschenverstanbd.
2. Problem
Wenn die Vermieterin den Strom angemeldet hat, muß diese auch für die Kosten aufkommen.
3. Problem
Dem Vermieter war die Beendigung des Mietverhältnisses rechtzeitig bekannt und hat an diesem Tag auch die Wohung abzunehmen. Im Verhinderungsfall hat er einen Beauftragten zu schicken.
Für das Versäumnis ist er verantwortlich.
xtra0581
31.03.2011 12:08
Zu 1: Ok, die Löcher sind auch mein geringeres Problem. Die spachtele ich zu und fertig, Aber als bauliche Veränderung würde ich ein Fliegengitter nicht ansehen, oder?
Zu 2: Muss ich nicht für eine ordnungsgemäße Übernahme sorgen und dazu auch Strom zur Verfügung stellen? Es könnte also schon sein, dass ich die Anmeldung des Stroms zahlen muss, oder?
Berthelstal
31.03.2011 15:53
Wenn das Gitter festmontiert ist, k ö n n t e der Vermieter Rückbau fordern.
Wenn Sie den Strom schon voher abgeklemmt haben, ist das natürlich nicht gut, den der übernehmende Vermieter muß schon die Funktionstüchtigkeit der Geräte überprüfen können
Einigen Sie sich mit dem Vermieter gütlich.
Beim nächsten Mal teilen Sie den Zählerstand dem Energieversorger mit und dokumentieren Sie im Übergabeprotokoll ebenfalls den Stand.
Der Übernehmende wird dann automatisch bei diesen Energieversorger Kunde.
xtra0581
31.03.2011 17:15
danke für die Antworten!
Ich hoffe, dass es kein nächstes mal mehr geben wird.
Wollen Häuschen bauen...
Aber da werden sicher auch noch genug Probleme auftauchen.
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