gefragt von administrator am 30.11.1999

Anlage "Richtiges Lüften" zum Mietvertrag bei Neubauwohnung

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, in eine Neubauwohnung einzuziehen.

Der Vermieter hat mir zusätzlich zum eigentlichen Mietvertrag eine Anlage "Zum korrekten Lüften" gegeben. Diese definiert einige Verhaltensregeln, wie und wann zu lüften ist (z.B. morgens mittags abends... ähm... ich arbeite den ganzen Tag -> mittags kann ich schonmal nicht erfüllen). Mit der Unterschrift unter diese Anlage bestätige ich, daß ich die Kosten für Schimmelschäden, die durch mein falsches Lüftverhalten zu Stande kommen, zu tragen habe.

Sind derartige Anlagen zu Mietverträgen bei Neubauten gängige Praxis?
Besteht eine ernsthafte Gefahr auf Schimmelschäden, wenn ich morgens und abends lüfte und ggf. noch einen Raumtrockner aufstelle?

Danke im Voraus für Eure Antworten!

Antworten

antwort von Der_Mario am
Wenn Schimmel entsteht, dann behauptet der Mieter, es läge an irgendwelchen Baumängeln, der Vermieter behauptet natürlich, es sei das Verschulden des Vermieters.

Wer für den Schaden verantwortlich ist, haftet dafür, das ist gesetzlich geregelt, dafür bedarf es keiner Unterschrift. In den meisten Fällen ist allerdings die Bausubstanz die Ursache.
Im Streitfall muss der Vermieter beweisen, dass der Schaden nicht wegen der Beschaffenheit der Mietsache (zu dünne Außenwände) oder andere Außeneinflüsse (schadhafte Fassade) entstanden ist, sondern durch den Mietgebrauch.

Bei Neubauten gibt es besonders häufig Probleme mit Feuchtigkeit. Beim Bau wird viel Wasser (z.B. in Mörteln, Putzen und Estrichen) verwendet und der Neubau muss deshalb zunächst einmal mit gesteigertem Aufwand "trockengeheizt" werden. Das kann der Vermieter aber nicht von seinem Mieter verlangen. Es sei denn dass der Mieter ausdrücklich für das „Trockenwohnen“ weniger Miete bezahlt. Der Vermieter muss dann auf die noch im Mauerwerk vorhandene Restfeuchte aufmerksam machen und sie auch bei der Miethöhe durch entsprechende Abzüge berücksichtigen. Versäumt er dies, gilt die Neubaufeuchte als Baumangel.

antwort von Antonio Piras am
Hallo

Schau dir mal den Link in aller Ruhe an.
Es ist so das Normalerweise kein Neubau mehr ohne Kontrollierte Lüftung gebaut werden darf.
http://www.ihre-zukunft-in-hofheim.de/P ... _eboek.pdf
http://www.baulinks.de/webplugin/2007/1 ... ?0131.php4

Gruss Antonio

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