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Der_Mario
"Hamburger Mietvertrag" hilft leider nicht wirklich weiter. Sinnvoller wäre es, wenn Du die SR-Klausel aus Deinem Mietvertrag zitieren würdest. <!-- s
--><!-- s
-->
Und wann habt Ihr wo zuletzt renoviert?
gretchen
der vermieter ist zu ordnungsgemäßen instandhaltung und instandsetung der mieträume verpflichtet, soweit im folgenden keine abweichenden vereinbarungen getroffen sind.
der mieter verpflichtet sich, während der mietzeit die erforderlichen schönheitsreperaturen innerhalb der wohnung durchzuführen. zu den schönheitsreperaturen gehören... die arbeiten sind handwerksgerecht durchzuführen.
üblicherweise werden schönheitsreperaturen in den mieträumen in folgenden zeitabständen erforderlich sein:
Küche, bad, Dusch alle 3 jahre
wohn- und schlafäume, flur dielen toiletten alle fünf jahre
andere nebenräume alle sieben jahre
demgemäß sind alle mieträume zum ende des mietverhältnisses in dem zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der mieter die ihm nach ziffer 2 obliegenden schönheitsreperaturen durchgeführt hätte. ...
wir wohnen vier jahre in der wohnung. und wie gesagt, wir mußten beim einzug alles renovieren, da der vormieter uns bunte wände hinterlassen hat...
Der_Mario
SR-Klauseln mit starren Fristen, die den tatsächlichen Zustand der Wohnung nicht berücksichtigen, sind unwirksam.
Durch das Wort "üblicherweise" handelt es sich aber leider nicht mehr um eine starre Frist, und die Klausel ist wirksam.
Um ein teilweises Renovieren werdet Ihr wohl nicht herumkommen.
gretchen
was würde denn teilweise bedeuten?
Wir finden natürlich, dass die wohnung noch gut aussieht. das wird unser nachmieter wahrscheinlich anders sehen. sprich der zustand ist doch etwas subjektives. wie kommt man da zu seiner objektiven einigung?
Der_Mario
Streichen müsst Ihr nur die Wände, die nicht mehr einem „vertragsgemäßen Zustand“ entsprechen. Nach vier Jahren wird sich beispielsweise in den Wohnräumen die Farbe hinter aufgehängten Bildern wahrscheinlich von der übrigen Wand optisch etwas abheben – das wäre dann nicht mehr vertragsgemäß. In den Nebenräumen könntet Ihr möglicherweise um die Renovierung herumkommen, aber nur wenn die Wände wirklich kaum Spuren oder Schleier aufweisen.
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