gefragt von administrator am 30.11.1999
Endrenovierung
Guten Tag,ich hoffe, mir kann jemand helfen.
wir werden demnächst umziehen. Wir haben jetzt 4 jahre in der Wohnung gelebt. Nun sagte uns unser alter Vermieter, dass wir die Wohnung renovieren müßten.
Wir haben aber die Wohnung unrenoviert übernommen. Unser Vormieter meinte, er müsse nicht renovieren, die bunten Wände wären erst vor kurzen gestrichen worden und damit uns zumutbar. Leider hat die damalige Hausverwaltung dem zugestimmt. Also haben wir alles auf unser Kosten weiß streichen lassen.
Nun sehen wir aber nicht so ganz ein, warum wir beim Auszug wieder renovieren müssen.
Frage: Müssen wir wirklich? Wenn nicht, bräuchte ich irgendwelche Paragraphen warum nicht, denn nur mit Worten braucht man unserem Vermieter nicht zu kommen, sprich wir brauchen stichfeste Fakten. Schließlich wollen wir unsere Kaution wiederhaben.
Ach, ja, wir haben einen Hamurger Mietvertrag, falls das wichtig ist.
Antworten
antwort von Der_Mario am
"Hamburger Mietvertrag" hilft leider nicht wirklich weiter. Sinnvoller wäre es, wenn Du die SR-Klausel aus Deinem Mietvertrag zitieren würdest. Und wann habt Ihr wo zuletzt renoviert?
antwort von gretchen am
der vermieter ist zu ordnungsgemäßen instandhaltung und instandsetung der mieträume verpflichtet, soweit im folgenden keine abweichenden vereinbarungen getroffen sind.der mieter verpflichtet sich, während der mietzeit die erforderlichen schönheitsreperaturen innerhalb der wohnung durchzuführen. zu den schönheitsreperaturen gehören... die arbeiten sind handwerksgerecht durchzuführen.
üblicherweise werden schönheitsreperaturen in den mieträumen in folgenden zeitabständen erforderlich sein:
Küche, bad, Dusch alle 3 jahre
wohn- und schlafäume, flur dielen toiletten alle fünf jahre
andere nebenräume alle sieben jahre
demgemäß sind alle mieträume zum ende des mietverhältnisses in dem zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der mieter die ihm nach ziffer 2 obliegenden schönheitsreperaturen durchgeführt hätte. ...
wir wohnen vier jahre in der wohnung. und wie gesagt, wir mußten beim einzug alles renovieren, da der vormieter uns bunte wände hinterlassen hat...
antwort von Der_Mario am
SR-Klauseln mit starren Fristen, die den tatsächlichen Zustand der Wohnung nicht berücksichtigen, sind unwirksam.Durch das Wort "üblicherweise" handelt es sich aber leider nicht mehr um eine starre Frist, und die Klausel ist wirksam.
Um ein teilweises Renovieren werdet Ihr wohl nicht herumkommen.
antwort von gretchen am
was würde denn teilweise bedeuten?Wir finden natürlich, dass die wohnung noch gut aussieht. das wird unser nachmieter wahrscheinlich anders sehen. sprich der zustand ist doch etwas subjektives. wie kommt man da zu seiner objektiven einigung?
antwort von Der_Mario am
Streichen müsst Ihr nur die Wände, die nicht mehr einem „vertragsgemäßen Zustand“ entsprechen. Nach vier Jahren wird sich beispielsweise in den Wohnräumen die Farbe hinter aufgehängten Bildern wahrscheinlich von der übrigen Wand optisch etwas abheben – das wäre dann nicht mehr vertragsgemäß. In den Nebenräumen könntet Ihr möglicherweise um die Renovierung herumkommen, aber nur wenn die Wände wirklich kaum Spuren oder Schleier aufweisen.
