gefragt von administrator am 30.11.1999

Arbeiten beim Auszug

Hallo

In der Wohnung aus der ich ausziehe war ein alter Teppich verlegt (verlegt ca. 1996). Als ich 2004 eingezogen bin war er schon nicht mehr im Top-Zustand.
Ich habe ihn im Flur rausgenommen und Linolium verlegt. Muss ich beim Auszzug den Teppich erneuern?

Danke
Stichwörter: arbeiten + auszug

Antworten

antwort von Susanne am
Ja, der vertragsgemässe Zustand ist mit Teppich.

antwort von webcox am
Aber der Teppich ist doch über 10 Jahre alt und muss für den neuen Mieter sowieso ausgetauscht werden.

antwort von Susanne am
Nein, nur was defekt ist muss ausgetauscht werden!

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