hat diese Frage am gestellt
Der_Mario
1. Kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.
2. Wenn überhaupt, dann 16 %.
Aber: das klingt hier sehr nach einer Art „Gefälligkeitsrechnung“. Arbeitet der Sohn Deines Vermieters als Gärtner o. ä.? Als Privatperson dürfte er übrigens keine MwSt. verlangen.
Du solltest das vom Mieterverein oder einem Fachanwalt prüfen lassen.
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.