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Susanne
Kommt drauf an, ob der Garten mitvermietet ist oder nur zur Nutzung überlassen.
Muss auch im Mietvertrag stehen.
In unserem Mietvertrag steht "Garten". [/quote:92968]
ist zuwenig Info.
opelfreak26
Es steht im Mietvertag eindeutig Garten.
MFG Stephan
Susanne
Es steht im Mietvertag eindeutig Garten.
MFG Stephan[/quote:c188d]
Hast Du auch Rücken oder Kopf?
Was steht zum Garten im Mietvertrag? Nutzung oder gemietet???[/size:c188d]
opelfreak26
Es steht:
zu Wohnzwecken: 5 Zimmer, Flur, Küche, Bad im Obergeschoss, Kellerabteil, Garten, zusammen mit der Wohnung.
MFG Stephan
Susanne
Dann ist m.W. der Garten mitgmietet!
Die Obsternte oder der Zutritt steht nicht dem Vermieter zu, ein Betreten gegen den Willen des Mieters ist Hausfriedensbruch.
Du bist vollkommen im Recht !
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