gefragt von administrator am 30.11.1999

Gartennutzung

Hallo.
Wir Wohnen in einem Mehrfamilienhaus (2 Mieter), mit Garten. In unserem Mietvertrag steht "Garten".
Der Vermieter betritt Regelmäßig den Garten um sich Obst zu Ernten, und leider Verschwienden immer wieder Werkzeuge.
Jetzt habe ich den Garten mit einem Vorhängeschloss gesichert und dem anderen Mieter den Schlüssel gegeben.
Seit gestern geht mein Vermieter auf die Barikaden, und will Unterlassungsklage einreichen, wenn ich das Schloss nicht entferne.
Desweiten schreibt er das die Obsternte dem Vermieter vorzubehalten ist.

Kann mir von euch da jemand weiterhelfen ob dies sein recht ist?

MFG Stephan
Stichwörter: gartennutzung

Antworten

antwort von Susanne am
Kommt drauf an, ob der Garten mitvermietet ist oder nur zur Nutzung überlassen.
Muss auch im Mietvertrag stehen.



[quote:92968]In unserem Mietvertrag steht "Garten". [/quote:92968]

ist zuwenig Info.

antwort von opelfreak26 am
Es steht im Mietvertag eindeutig Garten.

MFG Stephan

antwort von Susanne am
[quote="opelfreak26":c188d]Es steht im Mietvertag eindeutig Garten.

MFG Stephan[/quote:c188d]

Hast Du auch Rücken oder Kopf?


[size=150:c188d]Was steht zum Garten im Mietvertrag? Nutzung oder gemietet???[/size:c188d]

antwort von opelfreak26 am
Es steht:
zu Wohnzwecken: 5 Zimmer, Flur, Küche, Bad im Obergeschoss, Kellerabteil, Garten, zusammen mit der Wohnung.

MFG Stephan

antwort von Susanne am
Dann ist m.W. der Garten mitgmietet!
Die Obsternte oder der Zutritt steht nicht dem Vermieter zu, ein Betreten gegen den Willen des Mieters ist Hausfriedensbruch.

Du bist vollkommen im Recht !

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