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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen.

Seit ca. 2,5 Jahren wohnen wir (4 Personen: 2 erwachsene und 2 "Kinder" 20 und 16 Jahre) in einer 4-Zimmer Wohnung eines 8-stöckigen Hochhauses. Diese Wohnung wurde vor ca. 3 Jahren aus zwei 2-Zimmer Wohnngen zusammengefügt und ist, wie auch das ganze Haus, relativ hellhörig.
Und nun zum Problem.
Ein Tag vor Ostern ist es wieder so weit, wieder ein Mahnungsschreiben von der Vermietergesellschaft. Ich muss noch erwähnen, eine bereits bekommen zu haben. Diesmal handelt es sich un die letzte Ermahnung, wobei das nächste Schreiben im Postfach laut Vermieter eine Abmahnung sein wird. Der Grund[/b:0ce77] des Konfliktes sind die ständigen Beschwerden über angebliche Lärmbelästigung, die der unter uns wohnende Nachbar wie beim Vermieter, so auch bei der Poizei einreicht. Diese Beschwerden hatten oft nächtliche Besuche der Polizei zufolge, die nichts feststellen konnten und die ganze Familie meistens nur aus dem Schlaf rissen. Diese Besuche haben aber mittlerweile nachgelassen, danach riefen die Beamten einfach nur an, haben dies aber aufgegeben, da sie keine Verstöße feststellen konnten. Jedoch bekammen wir kurze Zeit darauf eine Ermahnung vom Vermieter, die sich auf Lärmbelästigung durch "lautes Trampeln, Getobe, Gepolter, laute Musik... ect." bezieht. Daraufhin habe ich ein Schreiben an den Vermieter verfasst, mit Absicht ihn vom Gegenteil zu überzeugen. Alle Nachbarn [/b:0ce77], bis auf einen, der unter uns wohnt, haben das Schreiben unterzeichnet und bezeugt, dass von unserer Familie kein Lärm ausgeht. Dem Vermieter schien das wohl glaubwürig und es wurde uns versichert, dass die Ermahnung keine Kosequenzen haben werde. Und nun, ein paar Monate später bekommen wir die letzte Ermahnung, bei der es sich wiederholt um Lärmbelästigung handelt. Dieses Mal kann dies offensichtlich der Hauswart, dessen Bureau ebenfalls unter unserer Wohnung befindet, auch bestätigen.
Ich weiß nicht was ich noch tun kann um den Konflikt aus der Welt zu schaffen. Der Nachbar lässt mit sich nicht reden... kein einziges mal konnte ich mit ihm vernünftig über die Sache diskutieren. Ein Fallbeispiel: eine Fernbedienung fällt auf den Boden, als Reaktion: lautes Schreien aus der Wohnung von unten, klopfen auf dem Heizungskörper mit anschließendem Polizeibesuch. MAnchmal denke ich, dass der Mann einfach psychiatrisch betreut werden müsste...

Ich bitte Sie um Ratschläge.... werde mit so'ner Situation zum 1. Mal konfrontiert.
Danke im voraus
Stichwörter: lärmbelästigung + wegen + abmahnung

1 Kommentar zu „eine Abmahnung wegen Lärmbelästigung”

fin Experte!

Leider ist es immer problematisch wenn Menschen "übereinander wohnen".
Wenn eine 4köpfige Familie über einem Einzelbewohner oder Paar wohnt, gibt es sehr oft Probleme. Mieter und Vermieter müssen sich das vor dem Mieten einer Wohnung vor Augen führen, tun es aber meist nicht. Für eine 4köpfige Familie ist eben ein eigenes Haus oder eine Parterrewohnung idealer.
Das alles hilft Ihnen aber nun wenig, da es zu spät ist.
Alltagsgeräusche von Bewohnern sind von den Nachbarn hinzunehmen. Nicht hinnehmen muß man wenn Bewohner sich nicht an die Hausordnung und an die Ruhezeiten halten. Nach 22 Uhr keine laute Musik und Fernseher auf Zimmerlautstärke. Von 16 und 20jährigen ist davon auszugehen, dass sie ab und an laute Musik hören, vor allem wenn die Eltern mal nicht da sind. Auch von häufigen Besuchen der Freunde steigt der Lärmpegel. Wer jetzt von Ihnen Recht hat oder mehr Recht hat, vermag hier niemand zu sagen.

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