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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich brauche Eure Hilfe!

Folgender Sachverhalt:

Ende Sep 2006 zog ich aus meiner 1,5 Zi-Wohnung aus,habe die Wohnung mängel- und komplikationslos übergeben,haber Miete immer pünktlich gezhalt,es gab nie Probleme mit meinem Vermieter. Jetzt kam die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 mit geforderter Nachzahlung,was ich völlig akzeptiere.Jedoch fiel mir beim Durchsehen meiner Unterlagen auf,dass ich die Abrechnung für 2005 noch nicht erhalten habe und habe diese beim Vermieter angefordert. Jetzt ergab sich dass ich für den Abrechnungszeitraum 2005 Geld zurückbekommen hätte(Vermieter meinte,dass er leider übersehen hätte mir die Abrechnung zu schicken..).
Gleichzeitig hat mein ehem. Vermieter mir jetzt nachträglich (!) die Grundsteuerabrechnung für 2005 und 2006 geschickt (mit Beiblatt aus dem Internet "umlagefähig&quot ;) ,sie wäre umlagefähig und die solle ich doch auch noch bezahlen.
Bis heute habe ich (Einzug Juli 2003) noch nie zuvor eine Grundsteuerabrechnung erhalten. Nachdem ich im Internet nachgelesen habe heißt es,dass die Grundsteuer umlagefähig sei,dass dies aber auch explizit im Mietvertrag vereinbart sein muss.
Nachdem mein Vater damals Hauptmieter war und die Wohnung übergeben war,hat er den Mietvertrag vernichtet,so dass ich jetzt nicht nachlesen kann.

Jetzt meine Fragen:

1) muss ich die Grundsteuer zahlen,wenn ich in den Jahren zuvor niemals eine solche Abrechnung erhalten habe(bin mir recht sicher,dass dieser Punkt nicht im Mietvertrag stand,weil es kein Formvertrag war und bisher eben keine Grundsteuer fällig war)?

2) Kann ich für den Nebenkostenabrechnungszeitraum 2005,der mir erst jetzt bei Nachfrage ausgehändigt wurde und zu meinen Gunsten augefallen ist Zinsen berechnen? (ich fühle mich recht vera...t von meinem Vermieter).

3) die Nachzahlung 2006 minus meinem Guthaben 2005 habe ich bereits überwiesen, soll ich wegen Grundsteuer einfach abwarten?


Ich habe momentan eine solche Wut,dass ich den Vermieter nicht anrufen will und kann,weil ich mich um den Zeitraum 2005 richtig betrogen fühle. Ich würde mich sehr über baldige Antwort freuen!
Danke Raizera

9 Kommentare zu „Wirre Nebenkostenabrechnung-brauche Hilfe”

Susanne Experte!

zu1) Es ist tatsächlich ausschlaggebend, was im Mietvertrag vereinbart war. Dabei hat nun aber der Vermieter nachzuweisen, ob seine Forderung begründet ist. Dass die Grundsteuer umlagefähig ist, steht dabei ausser Frage.
Daher würde ich schreiben:
Sehr geehrter Vermieter,
das die Grundsteuer umlagefähig ist, wird nicht bestritten. Sie muss allerdings Bestandteil der Vertragsvereinbarungen zu den Nebenkosten sein, das ist von Ihnen nachzuweisen. Ich bitte daher um Kopie des Mietvertrags mit dem Hauptmieter X mit Markierung der relevanten Vereinbarungen. Ansonsten sehe ich Ihre Forderung, inklusive der Nachforderung als Gegenstandslos.
2) Ergibt sich aus der NK-Abrechnung eine Gutschrift, ist diese mit Zustellung der Gutschrift fällig. Daher kannst Du Verzugszinsen berechnen, hier eine Hilfe dazu:
http://www.letzte-mahnung.de/zinsrechner/[/url:4a071]
zu3) Kannst Du dann die Zinsforderung dem o.g. Brief hinzufügen und Abwarten, was der VM macht.
Meld Dich nochmal, was so passiert!

Berni911 Experte!

Hi,

haben wir nicht 2007 <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> Wie ist das den in 2007 mit BKA für 2005? <!-- s:? --><!-- s:? -->
Hatten wir hier nicht schon mal über die Pflicht des Vermieters zur BKA etwas geschrieben? Nachzahlung aus unterlassenen BKA Nein, Auszahlung von Guthaben Ja ???

Ich erinnere mich schwach, dass das so war!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

Ja, und?
Sie hat doch die Nachzahlung 2006 mit dem Guthaben 2007 verrechnet und die Forderung Grundsteuer nicht bezahlt. Wenn der VM erst jetzt den Abgabenbescheid erhält, ist das nicht sein Verschulden, theoretisch könnte er nachfordern.

Falls ihm lediglich nachträglich einfällt, dass er die Grundsteuer einfach nur vergessen hat, kann er nicht nachberechnen, auch für 2006 nicht.

Raizera

@ Susanne: vielen Dank! so werde ich das machen,das ist eine gute Sache
mit dem Brief!Ich werde dann wieder berichten.

@ Berni911: ja, ich habe wohl 2006 versäumt meinen Vermieter auf Knien
flehend um die Nebenkostenabrechnung von 2005 zu bitten.
Klar, das sind wohl auch neuerdings die Pflichten des
Mieters,gel...
Aber habe dennoch herzlichen Dank für Dein hilfebringendes
Statement!

Grüsse Raizera

Berni911 Experte!

Hallo Frau Susanne,

wie ist das den nun, kann er denn nun die BKA für 2005 nachfordern, auch wenn er sich in 2006 nicht gekümmert hat ?
Wenn die Umlage der Grundsteuern vorher nicht vereinbart war, dann könnte man doch auch keine in Rechnung stellen, somit dürfte der Mieter doch nur profitieren!?!?!?! Welches Risiko würde der Mieter in diesem Fall eingehen ? Was meinte der Mieter damit: Bis heute habe ich (Einzug Juli 2003) noch nie zuvor eine Grundsteuerabrechnung erhalten[/i:ee13a] ?Wann wurde der Grundsteuerbescheid erstellt, das sollte man doch eigendlich anhand des Datums erkennen können. Daraus würde sich wohl auch die NAchforderungsberechtigung ergeben.
Also ich kriege meine immer Anfang des Jahres, will aber nicht behaupten, dass es in Bayern auch so ist, vom Osten mal ganz zu schweigen. <!-- s :D --><!-- s :D -->

Susanne Experte!

Ich weiss ehrlich gar nicht, wie regelmässig/unregelmässig der erstellt wird.

Der Vermieter kann, wenn
1. im Mietvertrag die Grundsteuer als Position zu den NK aufgelistet ist, oder angekreuzt ist, oder auf die II.Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird
und
2. der Bescheid zu spät zugestellt wurde, sodass er nicht rechtzeitig in die BKA einfließen konnte
die Grundsteuer nachfordern.

Wenn ihm das rein zufällig auffällt, weils ja umlagerfähig wäre, er es aber vergessen hat, kann er natürlich nichts mehr nachfordern.

Kann ja auch sein, dass die Grundsteuer in der BKA 2006 drin ist und die ist ja in time, dann kann er die nur fordern, wenn Punkt 1 erfüllt ist. Geht aber aus dem Posting nicht so ganz heraus.

Berni911 Experte!

Hallo Susanne,

das war auch meine Überlegung, eine BKA für 2005 einfordern, am Besten die ohne Grundsteuer, dann die Belege 2005 einsehen und gucken ob der Grundsteuerbescheid &quot;in time&quot; zugestellt wurde und dann das Guthaben aus 2005 abfordern. <!-- s :D --><!-- s :D -->
Also bei uns kommt der Grundsteuerbescheid von der Stadt, zusammen mit dem Abwasser und das jährlich Ende Januar!

Grüsse

Raizera

Hallo ihr zwei,

Grunsteuerbescheid kam laut Datum pünktlich Ende Januar 2005 und auch 2006 im Januar beim Vermieter an. Da würde ich doch wohl sagen,daß ihm das rein zufällig aufgefallen ist,als er sich die Unterlagen durchgesehen hat.

Jetzt warte ich mal ab was im Mietvetrage steht.

Gruß Raizera

Susanne Experte!

Naja, das ist eigentlich nun nicht mehr nötig. Sind die Steuerbescheide pünktlich beim Vermieter eingetroffen, hat er doch offensichtlich die Punkte in der NK-Abrechnung vergessen. Die Abrechnung ist erstellt und zugestellt, eine Korrektur zu Lasten des Mieters ist nun nicht mehr möglich, soviel ich weiss.
Bernie, was sagst Du?

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