gefragt von administrator am 30.11.1999
Dürfen folgende Sachen in der Nebenkostenabrechnung umgelegt
werden??Hallo,
habe gerade meine Nebenkostenabrechnung erhalten und einige Punkte machen mich stutzig, da ich obwohl ich weniger Verbrauch hatte über 200EUR nachzahlen soll. Es ist keine Sozialwohnung.
Dürfen Sachen wie
- Umlageausfallwagnis
- Kaltwasser
- Garantiewartung und Messdienstkosten KW (keine Ahnung was KW ist??)
- Versicherung (nirgendeo steht was für eine Versicherung)
- Abrechnungskosten KW und Hauskostenabrechnung
- Regenwasser
Der Vermieter macht die Abrechnung und Ablesung nicht selber sondern er beauftragt eine externe Firma.
Kann mir jemand weiterhelfen?:-(
LG
Antworten
antwort von Berni911 am
Hallo-ja
-ja
-ja (Kaltwasser, Kalenderwoche
-ja
-ja und vielleicht
-ja
-ja
Grüsse
antwort von Rano am
veto[i:bc4f5]Umlageausfallwagnis [/i:bc4f5]
nicht! (Nur bei öffentl. gefördertem Wohnraum)
[i:bc4f5]Abrechnungskosten KW [/i:bc4f5]
unsicher. Bei der Heizkostenabrechnung scheiden sich hier die Geister, da dies versteckte Verwaltungskosten sind, die nicht umlegbar sind.
[i:bc4f5]Hauskostenabrechnung[/i:bc4f5]
Das sind aber ziemlich sicher Verwaltungskosten und damit nicht umlagefähig.
Jede der anderen abgerechneten Betriebskostenarten müßte zusätzlich in Deinem Mietvertrag aber auch aufgeführt sein um sie berechtigt auf Dich abwälzen zu können.
Gruß
Ralph
@Berni: Heisst das nicht [b:bc4f5]K[/b:bc4f5]rumm[b:bc4f5]w[/b:bc4f5]endel??
antwort von Berni911 am
Wo soll Umlageausfallwagnis sonst auftreten? Ich glaube mal, dass die Kosten für die Abrechnung von Kaltwasser nach der 2. BV umlagefähig sind, gleiches gilt für die Kosten der Heizkostenabrechnung, Verwaltungskosten sind natürlich auch umlagefähig, wenn im Mietvertrag vereinbart, aber wissen wir das ? Daher finde ich die Antwort -vielleicht einfach perfekt. Landkreis oder Stadt ?
Grüsse
antwort von tigerlady am
Also von Abrechnungskosten KW und Hauskostenabrechnung kann ich im Mietvertrag unter Betriebskosten garnichts finden.Und unter dem Punkt Umlage ausfall wagnis steht:
Ist die Wohnung preisgebunden (nicht das ich wüsste) wird zu den Betriebskostenvorauszahlungen ein Umlageausfallwagnis von 2% erhoben.
DAs stehen auf der Abrechnung Regenwasser und Entwässerung getrennt, im Mietvertrag nur Entwässerung, darf er mir dann die Entsorgung von Regenwasser extra berechnen?
Was kann ich denn jetzt machen, die Abrechnung zurückschicken und eine korrekte verlangen?
Wir sind eine Stadt gehören aber zu einem Kreis.
antwort von Rano am
[quote="Berni911":43227]Wo soll Umlageausfallwagnis sonst auftreten? [/quote:43227]Na, dort ...
[quote="tigerlilly":43227]Es ist keine Sozialwohnung. [/quote:43227]
jedenfalls NICHT.
[quote="Berni911":43227]Verwaltungskosten sind natürlich auch umlagefähig, wenn im Mietvertrag vereinbart[/quote:43227]
Duhassejanichtmehralle!
Dem Begriff "Hauskostenabrechnung" folgt, dass es sich um eine Eigentumswohnung handeln müßte. Ist das so?
Amüsante Vorstellung:
[i:43227]Eine öffentlich geförderte Eigentumswohnung.[/i:43227]
Aber davon habe ich in der Realität noch nie etwas gehört.
Also: COPY Umlageausfallwagnis > NUL
(zu deutsch: Darf nicht berechnet werden)
Die getrennte Berechnung von zwei Abwasserarten ist m.E. ok.
[quote:43227]Was kann ich denn jetzt machen, die Abrechnung zurückschicken und eine korrekte verlangen?[/quote:43227]
Erhebe schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung. Inzwischen weisst Du, welche Punkte nicht i.O. oder zumindest zweifelhaft sind. Diese kannst Du ja gezielt benennen und um Erläuterung bitten.
Mit der Antwort kommst Du dann wieder hier vorbei.
Gruß
Ralph
antwort von Rano am
Na, tigerlilly, gibt's was neues??
