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NEBENKOSTENABRECHNUNG

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich habe eine nette Betriebskostenabrechnung fü 01.01.03 bis 31.12.03 erahlten.
Bin allerdings am 31.05.03 ausgezogen...

Die Abrechnung[/u:d171a] stammt vom 03.12.04[/u:d171a]
Das Anschreiben[/u:d171a] vom 24.01.05[/u:d171a],
die meinen "...leider haben Sie uns Ihre neue Anschrift nicht mitgeteilt, sodass wir ihnen die Abrechnung erst jetzt zusenden konnten..."

Bin ich etwa verpflichtet jedem Vermieter meine neuen!!! [/b:d171a]Anschriften mitzuteilen?
Problem, ich bin habe meine erste Anschrift nach meinem Auszug mitgeteilt (01.06.03-30.11.03)
Bin allerdings am 01.12.03 schon wieder umgezogen...hätte ich die zweite Anschrift nach dem Auszug auch mitteilen müssen?
Wenn nicht ist die Abrechnung nämlich verjährt...

Bitte helft mir <!-- s;-) --><!-- s;-) -->

p.s. vor allem verlangen die das ich bis zum 01.02.05 überiwsen haben soll!?! gibt es da nicht auch Fristen??? das ist ja noch nicht mal ne Woche

Danke im Voraus
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

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