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Susanne
Was steht denn in Deinem Mietvertrag bzw. was wurde vereinbart?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich, muss aber dazu aufgefordert werden.
Er darf das per rechtswirksamer Klausel im MV auf den Mieter abwälzen. Bei vielen Mietverträgen ist diese Klausel durch die Urteile des BGH der letzten Jahre nicht mehr gültig.
Enthält ein MV keine Klausel oder bezieht sich auf das BGB, bleibt die Arbeit beim VM.
Dobermann
Was steht denn in Deinem Mietvertrag bzw. was wurde vereinbart?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich, muss aber dazu aufgefordert werden.
Er darf das per rechtswirksamer Klausel im MV auf den Mieter abwälzen. Bei vielen Mietverträgen ist diese Klausel durch die Urteile des BGH der letzten Jahre nicht mehr gültig.
Enthält ein MV keine Klausel oder bezieht sich auf das BGB, bleibt die Arbeit beim VM.[/quote:94175]
Ja Danke für Die Antwort und ab wieviel Jahren kann ich den Vermieter darauf ansprechen ??
Gruß
Dobermann
Ja Danke für Die Antwort und ab wieviel Jahren kann ich den Vermieter darauf ansprechen ??
Gruß
Susanne
Als grobe Fristen gelten 3,5 und 7 Jahre.
3 Jahre: Bäder, Küchen
5 Jahre: Wohn und Schlafzimmer
7 Jahre: andere Nebenräume
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