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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Mieterhöhung anhand des ortsüblichen Mietspiegels bekommen.

Die Wohnung hat jedoch einen Mangel, da sie ist in den Sommermonaten eigentlich unbewohnbar ist (Überhitzung):

- Dachgeschoss, große Fensterflächen (Gauben)
- Keine äusseren Rollläden
- Keine Querlüftung möglich
- Ausrichtung nur Richtung Westen / bis zum Sonnenuntergang Sonne

Meine Fragen wären:

- Ist diese Wohnung überhaupt anhand des ortsüblichen Mietspiegels/Wohnungslage zu berechnen?

- Sollte ich der Mieterhöhung besser zustimmt und später evtl. die Miete mindern?

- Oder sollte ich meine Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern und eine Zustimmungsklage riskieren?

3 grosse Fragezeichen!

Freue mich auf Antworten,
Ralf

1 Kommentar zu „Mieterhöhung / Zustimmung / Mangel / Überhitzung”

FischkoppStuttgart Experte!

Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Vermische niemals 2 Vorgänge.

1. Bist du der Meinung, die Mieterhöhung ist nicht gerechtfertigt, verweigere sie.

2. Wenn die Wohnung zu Warm ist, kann, muss aber nicht, dies ein versteckter Mangel sein. Dieser ist je nach Gericht minderungsfähig.

Wende dich ggf an einen Anwalt, oder suche dir eine neue Bleibe.

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