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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Liebe Mietrecht-Gemeinde,

also ich habe letztes jahr im septmeber eine Wohnung in HH bezogen. Das bad musste durch den Vermieter noch Renoviert werden, bzw ausgebessert und so wurde es auch im Mietvertrag festgehalten. Bei den Mängeln handelt es sich um nicht abgedeckte Rohre und Löcher im Gibs bzw in der Wand. Also alles in allem Eher schlecht anzusehen als nicht funktionsfähig. Ich habe den Vermiter mehrfach darauf aufmerksam gemacht und habe ihm dann am 18 Dezember per Mail dazu aufgefordert endlich stellung zu der Sache zu beziehen und ihm eien frist bis ende januar gesetzt die Schäden auszubessern.

Die Firma, die die Arbeiten durchführen sollte, hat sich sogar gemeldet, nur leider habe ich von der keien Anschrift (also nur per Telefon). So nun ist der Janaur fast rum und jetzt wollte ich mal fragen, wie es mit Mietminderung wegen der Sache ausschaut? Kann ich den für den januar die Miete Kürzen? wenn ja, um weiviel %?

Mit freundlichen Grüßen,

Frank A.
Stichwörter: bad + renovierung

1 Kommentar zu „Renovierung im Bad”

Susanne Experte!

Die Höhe der Minderung kann Dir nur ein Fachanwalt sagen. Auf jeden Fall hast Du ein Recht auf Minderung, da es sich um eine mietvertraglich zugesicherte Eigenschaft handelt. Per Mail solltest Du gar nichts machen, grundsätzlich per Einschreiben ggf. mit Rückschein.

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