Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
diggerle hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin Anfang November letzten Jahres aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Da ich an einem Fenster, mit Klebestreifen am Außenrahmen, ein Fliegengitter befestigt hatte, welche beim Entfernen leider Klebereste am Rahmen hinterließen, hat der Vermieter meine Kaution erstmal behalten.
Er wollte sich beim Fensterhersteller ( Fenster waren bei Einzug neu ) über ein Reinigungsmittel informieren und dann die Kleberückstände entfernen, da es mit der Hand unmöglich war sie komplett zu entfernen.

Nun sind 6 Monate vergangen. Der Vermieter hat es in der ganzen Zeit aber nur geschafft, laut eigener Aussage, das Mittel zu bestellen. In die Wohnung zur Reinigung hat er es in den 6 Monaten nicht geschafft.
Meine Frage ist:
Wie lange darf sich der Vermieter denn Zeit lassen um Schäden zu beheben ?
Denn langsam kommt es mir eher so vor, dass der Vermieter hofft, dass ich das Thema vergesse und die Kaution einfach nicht mehr zurück fordere.
Und meine zweite Frage wäre ob Kleberückstände an der Außenseite von Fenstern wirklich aus "Schäden" gelten, denn eigentlich ist es ja eine Kleinigkeit.

Vielen Dank im Vorraus!

3 Kommentare zu „Vermieter hat "Schaden" nach 6 Monaten nicht behoben”

forsetis Experte! 28.04.2012 15:18

""denn eigentlich ist es ja eine Kleinigkeit.""

Wenn das nur eine Kleinigkeit ist, dann frage ich mich, warum Sie diese Kleinigkeit nicht schon längst beseitigt haben. In jedem Baumarkt gibt es spezielle Klebereste Entferner, die auch bei neuen Fenstern angewendet werden können.

""Wie lange darf sich der Vermieter denn Zeit lassen um Schäden zu beheben ? ""

Da er die Schadensmeldung rechtzeitig (innerhalb von 6 Monaten) verfasst hat, sollte er trotzdem so langsam in die Hufe kommen. Mahnen Sie die Rückzahlung der Kaution per Einschreiben an!

diggerle 28.04.2012 15:41

Die Fenster sind Kunstofffenster, weswegen die meisten Klebereste Entferner nicht in Frage kommen, da sie Stoffe enthalten die den Kunstoff angreifen. Weiterhin legt der Vermieter sehr viel Wert darauf das "passende" Mittel vom Fensterhersteller direkt zu benutzen, welches er ja auch scheinbar direkt bestellt hat, es aber nicht schafft es zu nutzen.

Nochmal zur Frage des Zeitraums: Gibt es keine Zeitliche Begrenzung in der er den Schaden beheben "muss" ? Denn sonst könnte ich ja noch ewig warten.

forsetis Experte! 28.04.2012 16:15

""Nochmal zur Frage des Zeitraums: ""

Noch einmal die Antwort: Rückzahlung anmahnen, tut sich nichts, Mahnbescheid über die Gesamtsumme auf den Weg schicken.

Vielleicht gibt Ihnen ein Anwalt eine Antwort auf die zeitliche Begrenzung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.