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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Also folgende Situation ich hatte am Oktober 06 einmal die Miete nicht bezahlt, dasselbe nochmal im Dezember.

Daraufhin erhielt ich die erste Mahnung. In der Stand das es keine weiteren Mahnungen geben wird. Und wenn ich den Mietrückstand bis Datum xx nicht bezahle ich gekündigt werde.

Also die erste Frage wäre die Kündigung dann ***fristlos*** oder kann man das pauschal nicht sagen.

Muss ( darf ) ich bei einer fristlosen Kündigung sofort ausziehen oder wie läuft das. Angenommen ich werde zum 1.2.07 gekündigt. Darf ich dann sofort ausziehen, wie Ihr vielleicht aus den Text herraus lesen könnt möchte ich aus der Wohnung ausziehen.

Kommen bei der Kündigung noch weitere Kosten auf mich zu (Schadenersatz oder sowas). Das ich den Mietrückstand bezahlen ist klar. Aber sonst noch irgendwelche Kosten.

Im Schreiben Stand was von Gericht, die Sache ist doch eindeutig gibt es dann trotzdem eine Räumungsklage? Würde ja freiwillig sofort ausziehen!

3 Kommentare zu „Mietrückstand = fristlose kündigung = sofortiger auszug ?”

Susanne Experte!

Also: i.d.R. sind Mahnungen gar nicht nötig, da die Miete ein Dauerschuldverhältnis ist.
Bei Ausstand von 2 MM hat der Vermieter die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Üblicherweise wird fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt, da bei einer Zahlung der Aussenstände die "Fristlose" aufgehoben wird.
Das heisst aber: der Vermieter kann kündigen, muss aber nicht. (vielleicht hat er ja noch Hoffnung?)

Fristlose heißt in Deutschland i.d.R. bis monatsende oder ggf. 2 Wochen, je nach Kulanz des Vermieters. Wenn Du ausziehst braucht der Vermieter auch keine Räumungsklage.
Kosten, die aufgrund Deiner Zahlungsweigerung entstanden sind, hast Du zu tragen, z.B. wenn der VM deswegen beim RA war, Kosten für Mahngebühren, Gerichtskosten, Verzugszinsen...

Adam1984

Habe da noch eine Frage. Kann ich wenn ich zahlungsunfähig bin *fristlos kündigen* Leider kann ich mich nicht darauf verlassen das mein Vermieter mich fristlos kündig. Müsste ich beweisen das ich zahlungsunfähig bin?

Es ist ja sinnlos den Mietvertrag weiter bestehen zulassen, wenn ich jetzt schon weiss da jede weitere Miete die folgt nicht bezahlt werden kann.

Susanne Experte!

Nein, Zahlungsunfähigkeit ist kein Grund für eine fristlose Kündigung mieterseits. Es spricht aber auch nichts dagegen, dass Du mit Deinem Vermieter redest und ihn um einen Aufhebungsvertrag bittest. Der muss dem aber nicht entsprechen!
Der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. die eidesstattliche Versicherung. Ich würde den Besuch einer Schuldnerberatung empfehlen !

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