gefragt von administrator am 30.11.1999

Mahnung Nebenkostenabrechnung

Ich habe 9 Monate in einer WG gewohnt und diese WG bekam nach meinem Auszug eine horrende Nebenkostennachzahlung. Jetzt hat meine ehemalige Mitbewohnerin eine Anzeige gestellt und meinen Anteil gerichtlich von mir eingefordert. Allerdings ist dieser Anteil nach dem gesamten Erfassungszeitraum der Abrechnung von genau einem Jahr berechnet. Daher sehe ich nicht ein, dass ich für das komplette Jahr zahlen soll, wenn ich (wie sie sogar selbst auf der Anzeige bestätigt) nur 9 Monate lang die Räumlichkeit bewohnt habe. Ich bin mir nicht schlüssig, ob ein Widerspruch gegen die Forderung Sinn macht, da dies ja wiederum Mehrkosten verursachen würde. Kann mir diesbezüglich jemand verlässliche Auskunft über die Rechtslage geben?
Stichwörter: mahnung + nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Im Mietrecht gibt es keine Anzeige, Anzeigen kann man Leute nur wg. strafrechtlicher Vergehen.
Was hat sie denn nun genau gemacht? Hast Du eine Klageschrift zugestellt bekommen oder lediglich einen Mahnbescheid? Gegen den Mahnbescheid solltest Du innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen!!

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