gefragt von administrator am 30.11.1999

Experten gesucht Mietrecht, Baurecht

Habe ein Zimmer einer 3-Zimmer Wohnung, in dem die Raumhöhe nur zwischen 195 und 220 cm ist. Laut Baurecht ist es kein Aufenthaltsraum, bei der Wohnfläche geht es mit ein. Mein Problem: kann ich Miete mindern, wenn ja, wieviel? Bin ich jetzt der Dumme, da ich die Wohnung so gemietet habe wie besichtigt?
Stichwörter: mietrecht + baurecht + experten + gesucht

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,

es handelt sich bestimmt um ein Altbau, hier gilt Bestandschutz.

Mietminderung nicht möglich, Raumhöhe stellt kein Mangel dar, zumal das bei Vertragsabschluss bekannt war.

Das positive, du spart Heizkosten, da geringerer Rauminhalt :lol:

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