gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung außerhalb der Laufzeit u Ablehnung des Nachmieters

Hallo zusammen,
mein Mietvertrag läuft noch bis nächstes Jahr August (war ein Vertrag über 5 Jahre). Ich würde gern ausziehen, aber der Vermieter sagt, dass ich dann einen Nachmieter suchen muss. Denn hätte ich, aber er ist Ausländer, den der Vermieter (grundsätzlich) aber ablehnt. Kann ich also mit einer Kündigunmgsfrist von 3 Monaten trotzdem kündigen?

Antworten

antwort von Berni911 am
Moin,

ich könnte mir vorstellen, dass die Regelung ungültig ist und eine dreimonatige Kündigunsfrist gültig ist. Ausländer will eigendlich keiner im Haus haben, es sei den es sind integriete Türken oder Skandinavier. :D :D :D :D
Auch hierbei könnte ich mir vorstellen, dass ein solventer Nachmieter nicht dem Zustimmungsrecht des Vermieters unterstehen, trotzdem sollten sie farblich zur Inneneinrichtung passen. :lol: :lol: :lol: :lol:

Denke mal die Kündigung ist kein Problem, mann könnte natürlich noch den Vermieter als FaschoSau outen und entsprechende Geüchte über sein Homosexualität im Haus streuen. :twisted: :twisted: :twisted:

Nett sind auch immer die Aussetzung der Mietzahlungen, da ist ein Vermieter plötzlich ganz zugänglich.

Grüsse 8)

antwort von Rano am
Hi Berni,

(manchmal wirst Du ein bisssschen unsachlich! :-) )

der MV [i:8eb75]könnte[/i:8eb75] noch nach bisher geltendem (Miet-) Recht geschlossen sein! Damals war der gegenseitige Verzicht der ordentlichen Kündigung auch länger als 4 Jahre erlaubt. Bei Gewerbeanmietung (von Wohnung steht hier nichts ausdrücklich!) gilt diese Grenze ohnehin nicht!

Gruß
Ralph

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