gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausfriedensbruch durch Vermieter

Hallo, mir ist folgendes passiert. Ich bin alleiniger Mieter eines 2-Familienhauses und habe Streit mit dem örtlichen Energieversorger, der meine Abschlagszahlungen für die Nachspeicherheizung nicht vor der nächsten Abrechnung kürzen will. Ich heize seit fast 2 Jahren mit Holz und benutze die Speicherheizung kaum noch. Am vergangenen Donnerstag gingen nun bei mir die Lichter aus. Im Keller traf ich auf den Hauseigentümer mit einem Angestellten des Energieversorgers. Der Vermieter hatte diesem, mit einem Kellerschlüssel, den er noch besitzt, den Zutritt zur Stromanlage ermöglicht, ohne mich zu informieren. Der Hauseigentümer wohnt nicht einmal im gleichen Ort, also muß das Unternehmen wohl dort telefonisch nachgefargt haben. Meines Erachtens liegt hier auch noch Vergehen gegen den Datenschutz seitens des Versorgers vor. Ich möchte beide belangen. Ist das möglich, und wie stelle ich das an ?
Saure Grüße von schlappes
Stichwörter: hausfriedensbruch + vermieter

Antworten

antwort von Susanne am
Wird der Strom nicht bezahlt, aus welchen Gründen auch immer, wird der Versorger den Saft abstellen, dazu ist er auch berechtigt, das Haus zu betreten. I.d.R. macht er das mit einer gerichtlichen Verfügung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
In welchem Zeitraum muss vom Vermieter eine Nebenkostenabrec
Hausfriedensbruch gem §123 ZPO - Mietrecht
Begehung und Besichtigung durch den Vermieter
Aufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter
Allgemeine Tricks der Vermieter