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FischkoppStuttgart
ER kann nach §560 BGB (gestiegene Betriebskosten) erhöhen.
ABER:
1. Er muss es begründen. Fällt schwer. Da ihr Vertrag was anderes vorsieht.
2. Nebenkostenerhöhung.
Sollte ihr VM auf die Idee kommen, dieses über Nebenkosten zu machen, Einspruch. Ihr Vertrag sagt was anderes.
3. Sollte er auf eine Vergleichsmiete (Auch Mieterhöhung) hin wollen,
muss er dieses Nachweisen.
Dazu
1. [/b:08377]Erhöhung in Textform
2. [/b:08377]Sie haben keinen Ausschluss im Mietvertrag
3. [/b:08377]Fristen beachten
-Erst nach 15 Monaten darf die Miete erhöht werden.
Die Mieterhöhung darf erst nach 1 Jahr gestellt werden, und die erhöhung wird dann erst nach 3 Monaten gültig. Daher die 15 Monate. §558 Absatz1 BGB
4. [/b:08377]Kappungsgrenze
Die Miete darf max 20% erhöht werden in 3 Jahren § 558 Absatz 3 BGB
5. [/b:08377]Die Vergleichsmiete muss nachgewiesen werden (Mietspiegel oder 3 Vergleichbare! ! ! Wohnungen)
6. [/b:08377]Die Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden (Ihre Wohnung muss weniger Kosten wie die günstigste Wohnung)
Fazit: Er kann, wenn er es gut verpackt.
Sie können sich wehren, mit z.B. einem Anwalt / Mieterschutzbund.de.
Aber ohne fachliche Hilfe ihrerseits geht der Stress jetzt erst richtig los.[/i:08377][/b:08377]
administrator
Vielen vielen Dank für die Antwort, werde mich im Falle des Falles um professionelle Hilfe bemühen.
MfG
Shani
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