gefragt von administrator am 30.11.1999

Schönheitsreparaturen

Hallo zusammen!
Ich habe meinen Mietvertrag zum 30.09.06 gekündigt.
Jetzt habe ich erfahren, dass die Klausel für die Schönheitsreparaturen unwirksam ist, da es sich dabei um "starre Fristen" handelt.

Heißt das, dass ich gar nicht renovieren muss?

Meine Katze hat nämlich meine Tapeten ganz schön "hart rangenommen", d.h. teilweise ist die Tapete zerrissen.

Muss ich gar nicht renovieren, nur die Tapeten abreißen oder neu tapetzieren?

Außerdem habe ich die Türen blau angestrichen. Sie sind zwar ordentlich und ohne größere Macken, aber eben blau.

Muss ich die vielleicht doch neu streichen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
Yvonne
Stichwörter: schönheitsreparaturen

Antworten

antwort von Susanne am
Ohne genaue Prüfung des MV bezüglich der Schönheitsreparaturen kann das keiner sagen.
Tapete: hier handelt es sich m.E. um Schäden, die dem VM ersetzt werden müssen. Das kann keine normale Abnutzung sein!
Farbe: bei Türen ist mir das nicht bekannt, kann aber auch nicht anders geregelt sein:
Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261).

Ich denke, damit kann man auch bezügl. der Türen argumentieren.

antwort von hilfloses Opfer am
Danke für die schnelle Antwort.

Genügt es denn, wenn ich die Tapeten entferne, oder muss ich gleich neu tapezieren?

antwort von fin am
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