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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Grüss Euch,

wir wohnen seid ca 8 Jahren in einem um die Jahrhundertwende gebauten Jugendstilhaus und nach Ablauf der üblichen Fristen für die Instandhaltung von Türen und Wänden hat uns unser Vermieter einen Termin für die Renovierung gegeben.

Die Türen samt Rahmen sind älteren Baujahres und dementsprechend kunstvoll ausgeführt, d.h. die Rahmen haben Rillenverzierungen, teils aufgesetzte Blumenornamente und die Türblätter haben teils kleine Fensterchen und sind auch verziert.

Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen und im Übernahmeprotokoll bei Einzug wurde vermerkt, dass sämtliche Türen in einem schlechten Zustand ("beschädigt" ;) waren.

Die bei Einzug vorhandenen Mängel sind u.A. Fugen zwischen Wand und Türrahmen, Risse, Spalten und Kerben in Rahmen und teils in den Türblättern, sowie Tropfnasen durch streichen und Schmierer auf den Glasscheiben.

In diesem Zustand wurden sie wohl vor unserem Einzug ca zweimal überstrichen, so dass keine grösseren Lackabplatzungen vorhanden waren, die Risse und Spalten jedoch deutlich sichtbar.

Wir haben unseren Vermieter nach einem ihm bekannten Handwerker gefragt, der die Türen streichen würde, und überlegt, ob wir ausser dem eigentlichen Anstrich auch noch die bereits vorhandenen o.g. Mängel beseitigen lassen sollten (d.h. Spachteln der Risse und Spalten) und uns den Betrag teilen.

Für 7 1/2 (Eingangstüre nur Innen) Türen und Rahmen hat uns der Malermeister ein Angebot von ca 1100.- Euro gemacht, von dem unser Vermieter erst gar nichts und nach längerer Diskussion nur 370.- Euro übernehmen möchte.

Unser Angebot die lange bestehenden Mängel aus wirtschaftlichen Gründen gleich mitzubeseitigen und die Kosten dafür zu teilen halte ich für sinnvoll, jedoch möchte ich dem Vermieter nicht die Sanierung seiner alten Türen zahlen.
Deshalb frage ich mich, welche Leistungen umfasst eigentlich nun der in den gängigen Fristen geforderte Anstich der Türen und Rahmen und wie hoch dürfte in etwa unser Anteil an solch einer Gesamtmaßnahme sein ?

Die Vormieter scheinen einfach nur drübergestrichen zu haben - ist es damit getan, oder müssen wir Türen und Rahmen mitsamt den Verzierungen spachteln, schleifen, grundieren und lackieren ?

Ich finde dafür, dass die Türen gegenüber dem Zustand bei unserem Einzug sehr aufgewertet würden, könnte sich der Vermieter zumindest mit der Hälfte des Betrages beteiligen.

Wohlan - das war ne Menge Text

Weiss jemand Rat ?

Lieber Gruss,

Dr Livingstone
Stichwörter: man + türenstreichen + verpflichtet + wieviel

0 Kommentare zu „Türenstreichen - zu wieviel ist man verpflichtet ?”

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