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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Also mein Problem ist die nebenkostenabrechnug.
Ich bin am 30.04.2006 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe jetzt mal höfflich bei meinem Vermieter nachgefragt, wies mit meiner Abrechnung aussieht.
Mein Abrechnungszeitraum geht von Februar bis Februar.
Da ich weiß, das die anderen Mieter im Haus ihre Abrechung schon bekommen haben für letztes Jahr, hab ich mal angefragt.
Als Antwort bekam ich im lauten Ton, was mir einfallen würde nachzufragen und das ich als Mieter wissen müßte, das mein länger dauert, als die der anderen, da ich ja ausgezogen bin und die monate märz u.April 2006 ja auch mit berechnet werden müssen und er dafür jetzt erst die Rechnungen bekommen hat.

1.
Kann er die Abrechnung für die letzten Monate mit auf die Rechnung vom Abrechnugszeitraum Feb.2005-Feb.2006 mit drauf rechnen oder eigentlich erst nächstes Jahr abrechnen?


2.
Er meinte er würde mir eine Gebuhr von den Wasserwerken mit auferlegen wegen einer Wasserzählerabmeldung. Ist das möglich?
Da nach mir gleich jemand eingezogen ist und da ja der Zähler weiterhin benutzt wird.( Zähler befindet sich in der Wohnung )

Würde mich über eine Antwort freuen.
Danke zwergi
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + ausszug

1 Kommentar zu „nebenkostenabrechnung nach ausszug”

Susanne Experte!

Mein Abrechnungszeitraum geht von Februar bis Februar. [/quote:91fb5]

Der wird ja für alle Mieter erstellt, nicht nur für dich, also nochmal nachschauen: Das Wirtschaftsjahr geht von Februar bis Februar?

zu 1. Eine Abrechnung darf nur über 12 Monate gehen. Weniger ja aber nicht mehr. Die Fristen der Abrechnungen enden wie folgt: 02.2005-02.2006 muss bis 02.2007 zugestellt sein, 02.2006-02.2007 bis 02.2008 (von der letzten Abrechnung zahlst Du 2/12 der auf Deine Ex-Wohnung entfallenden Kosten)

2. I.d.R. zahlt An-und Abmeldekosten der Verursacher=wird zwischen den 2 Mietern geteilt.

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