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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Vermieter hat uns gekündigt, weil wir die Fertigstellung der Aussenanlagen schriftlich eingefordert haben. Neubau, seit 8 Monaten wohnen wir hier.

Muss dies akzeptiert werden?
Kann dagegen Einspruch erhoben werden?
Muss bei Auszug innerhalb eines Jahres Malerarbeiten erledigt werden?

3 Kommentare zu „Kündiung wegen Anmahnung der unfertigen Aussenanlagen”

Fressbaeckchen Experte!

Euer Vermieter ist - gelinde gesagt - ein kleiner Scherzkeks*. Einen Grund für eine rechtmäßige Kündigung sehe ich nicht. Widersprecht auf jeden Fall der Kündigung - dann soll der Kerl sehen was er vor Gericht erreicht.
Wenn man die Aussenanlagen als Vertragsbestandteil ansehen kann, dann fahr doch eine Retourkutsche *g*.

Und: Malerarbeiten ... oauschal sicher nicht!

Ralf

*persönlich würde ich ihn eher als asoziales Element sehen

amueva

Jetzt muss ich nochmal fragen. Wie ist das mit den Malerarbeiten?

Wenn wir unter einem Jahr rausgehen, müssen wir dann die Malerarbeiten übernehmen?

Fressbaeckchen Experte!

Und ich antworte dir nochmal: Pauschal sicher nicht - d. h. es gibt keine automatische Verpflichtung. Ohne Kenntnis dessen, was in deinem Mietvertrag darüber steht, wird man dir keine abschließende Antwort geben können!

Ralf

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