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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ob in dem betreffenden "Was wäre wenn" der Staat die Miete übernehmen würde, weiss ich nicht.
Für eine WG kann ich nur empfehlen, dass jeder Mieter über sein Zimmer einen separaten Vertrag macht, so dass nachher auch jeder separat kündigen kann.
Oder man macht einen speziellen WG Mietvertrag, der eine separate Kündigung oder das Ausscheiden aus dem Vertrag eines Einzelnen explizit regelt. Sind alle Hauptmieter (ein Vertrag, alle unterschreiben) können den auch nur alle gemeinsam kündigen, weiterhin haftet der Einzelne gesamtschuldnerisch (Vorteil für den VM), d.h. jeder Einzelne kann vom VM zur Zahlung der Gesamtmiete herangezogen werden.
Stichwörter: wg + 4er + arbeitslos + dann

0 Kommentare zu „4er WG, einer wird arbeitslos, was dann?”

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