gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung

Moin nach allen Seiten,
vor kurzem haben wir von unserem VM eine Rechnung ueber die Nebenkosten fuer 2005 bekommen. Danach sollten wir 206 euro nachzahlen, die Vorauszahlung fuer das ganze Jahr betrug 600 euro. Der VM hat schon vor einigen Monaten versucht fuer 2003 und 2004 abzukassieren, das haben wir aber mit Erfolg verweigert, da dies ja eindeutig zu weit zurueckliegt.
Jetzt ist es aber so, dass der VM absichtlich zu wenig Nebenkosten berechnet (schon seit 2003 fehlen anscheinend 200 euro pro Jahr), ist es moeglich aus diesem Grund die Zahlung zu verweigern? Ausserdem werden auch Grundsteuer in der ganzen Hoehe (250 euro im Jahr fuer 40 m2) und Verbundsbeitrag berechnet, im Vertrag steht aber nur Grundsteuer, von einem Verbundsbeitrag ist keine Rede.
Wer kann uns etwas Sinnvolles raten.
Gruss
Ardy
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Wenn aus Abrechnungen zu ersehen ist, dass die Vorauszahlungen nicht mehr ausreichen, dürfen die auch vom Mieter erhöht werden, da braucht man nicht auf eine Aufforderung des Vermieters zu warten, in dieser Beziehung darf man durchaus als mündiger Mensch handeln. Das ist also kein Grund, eine Nachzahlung zu verweigern (unabhängig davon, dass es sich hauptsächlich um Verbrauchskosten des Mieters handelt)
Besteht im MV eine Auflistung der NK, so dürfen auch nur die abgerechnet werden, die im MV aufgelistet sind.

antwort von ardy am
Oke, danke für die Antwort, das werden wir dann abgleichen, was nicht und was wohl im MV steht. Eine andere Frage aber, kann es sein, dass der Grundsteuer € 250 jährlich beträgt für eine 2 Zimmerwohunung von etwa 40 m²? Schon viel oder? Garten gibt es schon, aber der gehört zum Praxis unter unserer Wohnung. Außer unserer Wohnung gibt es noch 6 andere Wohnungen die bis auf eine alle eine größere Fläche haben und eben diese Praxis im Erdgeschoss.

antwort von fin am
Die Gesamt-Grundsteuer berechnet sich aus der Grundstücksgröße.
Diese wird i.d.R. nach den Wohn-Qm der einzelnen Mietparteien umgelegt.
250 EU aber scheinen mir auch in der Tat ein bißchen viel für eine 40 qm - Wohnung. Wie groß ist denn etwas das Grundstück?

antwort von ardy am
In der beigefügten Rechnung vom Finanzamt steht folgendes:
682/10.000 MEA, WE 2
Festsetzung
Grundsteuer 241,86
Verbandsbeitrag 8,30
Grundbesitzabgaben insgesamt 250,16
Wie wird das berechnet, und was bedeutet 682 und 10 000. Ich würde sagen dass die Gesamtfläche des Grundstücks bestehend aus 7 Wohneinheiten plus 1 Praxis etwa 400 m² beträgt.
Lässt sich damit etwas anfangen?

antwort von fin am
Das scheint mir der Gesamtbetrag für die Grundsteuer des gesamten Grundstücks zu sein. Käme vom Betrag auch hin. Dieser kann Ihnen in der Nebenkostenabrechnung natürlich nicht allein berechnet werden, sondern muß auf alle Mieter umgelegt werden. Schauen Sie aber in Ihrer Abrechnung noch einmal nach. Hier müßte formell richtig der Gesamtbetrag stehen und rausgerechnet Ihren Anteil daran.
Ist dort nichts rausgerechnet, dann diesen strittigen Punkt nicht bezahlen, sondern den Vermieter um Klärung bzw. Abänderung bitten.

antwort von Mieter am
Das scheint tatsächlich die Grundsteuer nur fuer die eine Wohnung zu sein, da in der Rechnung ja von Wohneinheit 2 und einem Miteigentumsanteil von 682/10.000 die Rede ist. Handelt es sich also eigentlich um eine Eigentumswohnung? Die Hoehe der Grundsteuer scheint mir nur plausibel, wenn das Grundstueck insgesamt sehr groß ist.

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