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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Die Außenfassade unseres 4-stöckigen Mieterhauses wurde seit über 20 Jahren nicht gestrichen und befindet sich in einem etwas maroden und optisch unattraktiven Zustand. Besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Renovierung der Aussenfassade nach einer bestimmten Frist? Gibt es sonst Möglichkeiten für uns Mieter dies zu beeinflussen?
Danke im Voraus für eine Antwort
Grüße
Damian D.
Stichwörter: anspruch + außenfassade + streichnung

0 Kommentare zu „Anspruch auf Streichnung der Außenfassade ?”

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