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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,

meine (Ex-)Freundin und ich haben gemeinsam ein Haus gemietet.
Da wir uns völlig auseinandergelebt haben, möchte ich nun ausziehen.
Sie sagt heute so, morgen so- einmal will sie auch wegziehen, das andere Mal bleiben.
Ich habe nun für mich eine neue Bude in Aussicht, deshalb brauche ich schnell den Ausstieg aus dem bestehenden Mietvertag.
Was kann ich gegen die "Blockadepolitik" meiner Ex machen?

Ich hörte mal, es gibt ggf. einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung.
Wie genau funktioniert das?


Olpha
Stichwörter: anspruch + kündigung + zustimmung

1 Kommentar zu „Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung ?”

FischkoppStuttgart Experte!

Sie sind vorm Gesetz eine GBR eingegangen, mit gegenseitiger Haftung.

Drehen sie den Spies um, Zahlen sie einfach ihren Mietanteil nicht. Legen sie Ihn aber auf die Seite! Es kommen Nachforderungen!

So kündigt ihnen Der VM. Drohen sie das Iherm Partner an!

Einseitige Kündigung (Sie oder Partner) nicht möglich, nur gemeinsam! Oder halt der VM

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