Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Johanna1983 hat diese Frage gestellt
Hallo,

da ich am 1.8. aus meiner Wohnung raus muss und nur eine neue angeboten bekommen habe musste ich der zusagen.

Jetzt musste ich dafür eine Wohnungszuteilung unterschreiben die lautet....

"Die Wohnung..... wird vorraussichtlich zum 1.8.2008 freu. Wir geben ihnen davon Kenntnis, dass wir sie als Mietnachfolger nach Freiwerden vorgesehen haben"

Eine verbindliche Zuteilung können wir erst aussprechen, wenn die vertragliche Rückgabe der Wohnung durch den derzeitigen Mieter erfolgt und uns nachstehende Unterlagen bis zum 01.7. vorliegen.
a) ... (schon erledigt)
b) ein Sparbuch in Höhe von 705 Euro (3Monatskaltmieten) "Verfügungsberechtigt XY GmbH)

Ich nehme die Wohnung verbindlich an. Bei Rücktritt hafte ich der XY GmbH für einen evtl. entstandenen Mietausfall, höchstens bis zu 4 Monatskaltmieten.

Unterschrift


Laut BGB muss ich die Kaution erst bei Mietbeginn zahlen und ich alleine kann entscheiden ob sofort oder in 3 raten.

Was ist wenn die die wohnung zum 1.8 nicht freikriegen... dann stehe ich dumm da.

Und ohne Mietvertrag denen die Kaution geben. auch wenns ein städtisches unternehmen ist. kein gutes gefühl.

Frage mich ob die sich auch verpflichtet haben. Und wenn ich sage ich zahle die Kaution erst bei Mietantritt ob die dann einfach sagen können ich bekomme die wohnung nicht.

LG
Stichwörter: kaution

0 Kommentare zu „Erst Kaution dann Mietvertrag???”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.