gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag kündigen

Hallo



Unser Mietverhältnis begann am 15.12.2003.( die Verwaltunsfirma hat aber damals für die 15tage die miete nicht abgebucht, keine ahnung warum, wir sind eh erst am 30.12 eingezogen... egal, die NK für 2003 haben die aber dann im jahr 2004 abgerechnet) Unser Mietvertrag läuft auf unbestimmte zeit und kann "mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die kündigung muss schriftlich bis zum dritten werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen."
Nun die Frage, kann ich bis zum 15.09.2006 kündigen oder muss das schon der 30.09 sein?

und noch eine Frage : Bis wann muss ich die Kaution zurückbekommen, wenn alles mit der Whg in Ordnung ist.

Danke!
Stichwörter: kündigen + mietvertrag

Antworten

antwort von fin am
Wenn Sie jetzt kündigen, so können Sie zum 30.09. kündigen.
Die Kaution kann der Vermieter 6 Monate lang einbehalten. Bis dahin muss der sie abgerechnet haben. Für ausstehende Nebenkosten kann er darüber hinaus noch einen Teilbetrag einbehalten, bis die Abrechnungen gemacht sind.

antwort von sbo am
vielen dank , fin, für die schnelle antwort

schade dass wir die halbe miete im sept. nicht sparen können :(

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