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Grundschuld: Begrenzung der Haftung

Eine Grundschuld, die Sie zur Absicherung mehrerer Darlehen unterschiedlicher Schuldner bestellen, birgt unkalkulierbare Risiken in sich.

Dieses Haftungsrisiko können Sie einzig und allein dadurch begrenzen, daß Sie eine solche umfassende Grundschuld nicht eingehen, sondern vielmehr auf getrennten Grundschulden in dann entsprechend geringerer Höhe bestehen.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, zumindest eine Regelung in die Darlehensverträge aufzunehmen, wie der Erlös verteilt werden soll, wenn die finanzierende Bank die Grundschuld verwertet.
Stichwörter: begrenzung + grundschuld + haftung

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