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Kündigungsfrist

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo!
Ich bin neu hier und habe ein Problem.
Ich habe mein Pferd in einem Pensionsstall untergebracht.Jetzt soll ich wegen Mobbing gekündigt werden. Laut Mietvertrag muß die Kündigung bis zum 3. Werktag bei mir eingegangen sein. Eigentlich mit Poststempel. Jetzt hat mein Vermieter aber gemeint,das es rechtens ist,wenn er unter Zeugen die Kündigung in den Briefkasten wirft,was er auch gemacht hat. Sein Anwalt hätte gesagt,das das rechtens ist.Kann mir einer sagen ob das stimmt?!
Stichwörter: kündigungsfrist

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist”

 fin Experte!

Ja, das ist rechtens. Ein Brief muss nicht zwingend mit der Post versendet werden.

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