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Wohnungsübergabe

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich wollte zum 28.4. letzten Monats meine Wohnung an den Vermieter übergeben. Jedoch kam der Vermieter nicht zum Abgabetermin.

Nun hatten wir einen weiteren Abgabetermin am 12.5. War nicht so schlimm, der Mietvertrag ist eh erst am 31,5. abgelaufen. So waren es für uns eine oder eine halbe Monatsmiete mehr.

Nun kam es aber anders: Die Vermieter kamen und schrieben jedes kleinste Detail auf. Das begann bei kleinen Haaren auf der neuen Lackierung der Türen bishin zu einem Haarriss im Waschbecken. Die Wände wären nicht ausreichend neu gestrichen, der Boden seie nicht in ordnungsgemässen Zustand. Wir sind uns mehr als sicher das wir die Wohnung nicht anders übernommen haben als wir sie nun übergeben sollen. Wir hatten nicht solch ein übergenaues Übergabeprotokoll beim Einzug.



Die Wohnung wurde vor uns und vor deren Neurenovierung schon fünf Jahre vermietet (zumindest wissen wir von dem Vormieter)
Meine Frau und ich leben nunmehr seit 6,5 Jahren in dieser Wohnung.

Kann Der Vermieter wirklich eine neuwertige Wohnung verlangen?
So sah es zumindest nach dem Übergabeprotokoll den sie bei der Abnahme erstellt hat aus.
Laut einem Maler und Lakierermeister sind auch Gebrauchspuren am Parkettboden nicht schlimm. Unsere Vermieterin meinte wir sollten alles über die Haftpflichtversicherung laufen lassen. Das sehe ich aber so nicht ganz ein, zumal der Boden damals auch nur leihenhaft versiegelt wurde.

Vielen Dank für hoffentliche Antworten. Ich bin zur Zeit echt am Ende. Das was meine Vermieter verlangen geht in mehrere hundert Euro die wir nicht verursacht haben. Ich hoffe es nimmt sich mir einer an und hilft mir etwas weiter!

Danke, Andreas
Stichwörter: wohnungsübergabe

3 Kommentare zu „Wohnungsübergabe”

 Susanne Experte!

Hallo Andreas,

erst mal zu den von Dir genannten Dingen:
bei der Wohnungsübergabe geht es nicht darum, wie die Wohnung von Dir übernommen wurde! Natürlich hast Du Schäden nicht zu vertreten, die bereits bei Übergabe vorhanden waren, aber ansonsten muss die Wohnung abgegeben werden, wie im Mietvertrag vereinbart.
Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, müssen dem VM ersetzt werden, dazu gehört sicher auch das Waschbecken, da scheint ja mal was draufgefallen zu sein.
Was Anstriche und Lackierungen betrifft, hat der VM ein Recht auf eine "fachgerechte Ausführung", dabei sind Haare im Lack meiner Meinung nach zu tolerieren, wenn nicht gerade der halbe Pinsel auf der Lackierfläche klebt.
Ich würde dem VM auch zustimmen, das Ganze über die Haftpflicht laufen zu lassen, das Waschbecken gehört auf jeden Fall dazu! Die Haftpflicht rechnet nämlich ganz genau den Zeitwert aus, den der VM ersetzt bekommt, viele Vermieter meinen nämlich, sie bekommen für ein defektes uraltes Waschbecken ein Neues-dem ist nicht so!

 Endu Profi

Hi Andreas,

am besten meldest du alles deiner Haftpflicht und trittst somit alle Rechte und Pflichten der Schäden an diese ab.

Dann kann sich dein Ex-VM mit deiner Versicherung rumschlagen. Wichtig: Sollte die Versicherung Schäden deinem VM gegenüber ablehnen so kann er auch nichts bei dir holen. Denn dann sind die Schäden nicht schadensersatzpflichtig lt. §838 BGB. Du bist also fein raus wenn du alles deiner Haftpflicht meldest.

Beste Grüsse

Endu

 Anreas W.

Hallo,

erst einmal, vielen Dank für Eure Antworten. Wenn Die Versicherung wirklich den Zeitwert berechnet ist es meines Erachtens auch in Ordnung.

Was ich nämlich nicht einsehe ist, dass sich die Vermieter die Wohnung auf meine oder auf die Kosten der Versicherung erneuern lassen.

Die turnusmässigen Schönheitsarbeiten haben wir immer abgeleistet. Nun steht natürlich im Mietvertrag, dass wir als Mieter dieses Nachweisen müssten. Das bekommen wir nicht hin, da wir es immer selber gemacht haben.

Wir schauen mal auf das Übergabeprotokoll wenn es bei uns in der Post liegt. Bislang haben wir nur fünf handgeschriebene DinA 5 Blätter gesehen.


Vielen lieben Dank, Andreas

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