gefragt von administrator am 30.11.1999
mieter verweigert besichtigung
hallounser mieter hat zum 31.07.06 gekündigt.wir durften am 1 mai die küche und das wohnzimmer ausmessen,da wir für die küche noch weitere maße brauchen wollte wir für diese oder die nächste woche noch mal einen termie,alle anderen zimmer durften wir nicht besichtigen 4 zimmer küche bad g-wc.unser mieter meinte heute morgen das es ja eh noch zeit hätte und er will erst mal noch ein paar wochen abwarten.unser mieter zieht am dienstag schon aus und wollte von uns einen monat mieterstattung da wir darauf nicht eingegangen sind macht er nun einige spielchen mit uns.im mietvertrag seht unter §20 das wir das recht haben die wohnung mit absprache zu besichtigen.was sollen wir nun tun?
mfg
rocky
Antworten
antwort von fin am
Vermieter und Interessenten haben das Recht die Wohnung nach vorheriger Terminvereinbarung zu besichtigen. Aber nicht andauernd und nur weil der Vermieter es selbst ausmessen will. Nur wenn Sie potentielle Interessenten für die Wohnung haben, die die Größe haben wollen, haben Sie ein Recht in die Wohnung gelassen zu werden. Wie groß die Räume sind, das weiß aber i.d.R. jeder Vermieter auch ohne zu messen anhand seiner Unterlagen.
