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Nebenkostenabrechnung, kann es so stimmen???

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich habe eine Warmmiete in Höhe € 450,-. Im Mietvertrag ist die Höhe der Nebenkosten nicht angegeben.
Das heißt, ich weiß gar nicht, wieviel Nebenkosten ich monatlich zahle.
Mein Vermieter teilte mir fernmündlich mit, das die Nebenkosten monatlich ca. € 200,- sind und die Kaltmiete halt € 250,- wäre.

Nun hat er mich angerufen und meinte das er die Kosten des vergangenen Jahres nun vorliegen hat und verlangt € 600,- Nachzahlung, was er mir in den nächsten Tagen auch schriftlich mitteilen wird. Er wollte mich mental schoneinmal darauf vorbereiten. Wie nett..............

Ich frage mich nun, wie er auf solch eine Summe kommt. Ist es alles so richtig, wie er das macht? Ich müsste doch auch einen Einblick davon bekommen, was er tatsächlich bezahlt hat, oder?

In den letzten Jahren habe ich von Ihm noch nie eine vernünftige Abrechnung erhalten. Habe ich Recht auf eine detailierte Abrechnung, wo auch aufgeführt ist, was er bezahlt hat?

Ich hoffe ich konnte es so erklären, das man es versteht, und danke schonmal im voraus für evtl. Antworten.

Yvonne
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + stimmen

6 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung, kann es so stimmen???”

 Rano Experte!

Hallo!

Deine Aussagen sind zu unpräzise für eine exakte Stellungnahme!

Wenn im MV nur ein Betrag in Höhe von 450€ steht, liegt die Vermutung nahe, dass dies eine Inklusivmiete ist.
In diesem Falle kann es keine Nachforderung des Vermieters mehr geben.

Da in diesem Falle die Betriebskosten als Pauschale in der Miete enthalten sind, hat der Vermieters allerdings die Möglichkeit diese Pauschale für die Zukunft[/i:861be] anzupassen. Aber auch auf diesen pauschalisierten Betriebskostenanteil müßte im MV hingewiesen worden sein.

Ansonsten gilt die gesetzliche Grundlage, dass der Vermieter die Betriebskosten zu tragen hat.

§556 BGB zäumt das Pferd von folgender Seite auf:
Die Vertragsparteien können[/b:861be] vereinbaren, daß der Mieter Betriebskosten (...) trägt[/i:861be]

==> Keine Vereinbarung => VM trägt Betriebskosten

Gruß
Ralph

 fin Experte!

Also bitte noch einmal genau in den Mietvertrag schauen was dort bezüglich der Kaltmiete und Nebenkosten steht!
Steht dort lediglich eine Warmmiete inkl. Nebenkostenpauschale von 450 EU, so bekommt der Mieter keine Abrechnung. Es darf dann aber auch keine Nachzahlungen gefordert werden. Der Vermieter kann dann nach einem Jahr nur die Pauschale erhöhen, aber natürlich keinesfalls um 600 EU.
Handelt es sich bei den ca. 200 EU für Nebenkosten um eine Vorauszahlung, so muß der Mieter am Ende des Wirtschaftsjahres eine korrekte Abrechnung bekommen in der alle Nebenkostenposten aufgelistet sind mit Gesamtbeträgen und Umlagebeträgen für den einzelnen Mieter. Übersteigen die Kosten die Vorauszahlungen, so muß der Mieter nachzahlen, sind sie geringer, bekommt der Mieter Geld zurück.

 YvonnchenHH

In dem Mietvertrag steht folgendes unter dem §4Miete:

Der Mieter zahlt dem Vermieter monatlich
als Nettomiete: EUR 450,--
als angemessene Vorauszahlung für: ___________

Betriebskosten gem. Anlage 3 zu § 27 ll.
Berechnungsverordnung (ll.BV) EUR inkl.
___________
Heizkosten gem. Anlage 3 zu § 27 ll. BV EUR inkl.
___________
Gesamtmiete EUR 450,--
========

Die Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 ll. BV sind im Anschluß an § 30 dieses Mietvertrags wiedergegeben.
_______________________________________________________________________

Ich hoffe das man mit dieser Aufstellung mehr Anfangen kann.
Und ich habe nochmal nachgesehen und festgestellt das ich im letzten Jahr KEINE Nachzahlung hatte und auch nie etwas bezahlt habe.

Mein VM will nun, ab den 01.07.06, meine Miete um € 100,- erhöhen. Ich soll mich fügen, was er nicht direkt gesagt hat, aber es war so gemeint.

Danke für Eure bisherige Mühe auch an Susanne, die meine Frage in die richtige Kategorie verschoben hat.

Yvonne

 YvonnchenHH

Sorry..........

Mein Text wurde nun total verschoben wiedergegeben.

Ich hatte ihn so abgetippt wie er im Mietvertrag steht. Nun ich hoffe man kann trotzdem noch lesen und verstehen.

Yvonne

 Susanne Experte!

Ich glaube, das wird kompliziert. Denn lt. Mietvertrag zahlst Du lediglich eine Nettomiete und keinerlei Vorauszahlungen oder Pauschalen etc.

Und auf eine Mieterhöhung vom 100.- würde ich mich schon mal gar nicht einlassen!
Ich muss Dir raten, das von einem Fachanwalt abklären zu lassen! Nimm den Mietvertrag mit!

 YvonnchenHH

Ok danke, dann werde ich einmal zum Anwalt gehen.

Schönes Wochenende Euch allen

Yvonne

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