gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnungsbesichtigung
Hallo,ich frage für eine Freundin, sie zieht zum 30.6. aus dem gemieteten Haus aus. Ihre Vermieter suchen nun Nachmieter, schalten Anzeigen etc. Soweit alles in Ordnung.
Ihre Vermieterin rief sie heute wieder und wollte wissen, wann sie denn Zeit hätte, sie müsse den Interessenten ja was sagen. Meine Freundin meinte zu ihr, sie kann ihr nicht sagen wann etc. Sie ist meist den ganzen Tag in der neuen Whg. Sie hatten letztens schon mal einen Termin, da wartete die Vermieterin 1 Stunde vor ihrer Tür (nach 20 Uhr), bis die Interessenten endlich kamen. Keine Rücksicht darauf, dass sie ein Kleinkind hat.
Sie hat die Vermieterin gebeten, sie doch anzurufen, wenn Interessenten da sind und ihr den Termin dann mitzuteilen. Die Vermieterin lässt sich darauf aber nicht ein. Sie wolle, das sie Freitag, Samstag und Sonntag da ist und fertig.
Das kann doch aber nicht sein, oder? Sie kann doch nicht verlangen, das sie an 3 Tagen da ist, ohne das vielleicht jemand kommt.
Antworten
antwort von Susanne am
Stimmt. Erst mal im Mietvertrag nachschauen, ob es zu Besichtigung nach Kündigung eine Vereinbarung gibt.Ist im Mietvertrag nichts geregelt, sollte Deine Freundin für die Vermieterin feste Termine festlegen, so z.B. Mittwoch zwischen 16:00 und 19:00 und Samstag zwischen 13:00 und 18:00. Diese Termine sind dann von der VM einzuhalten-kommen die Interessenten nicht ist das halt Pech.
Sonntag ist ein gesetzl. Ruhetag, hier müssen keine Termine eingeräumt werden. Je nachdem, wie lange es noch bis Mietende dauert, sollte man die Termine einrichten. Auf ganztägige Anwesenheit an 3 Tagen die Woche hat die VM sicher kein Recht, Du solltest aber zum Thema mal in die Rubrik Urteile schauen!
