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Susanne
Stimmt. Erst mal im Mietvertrag nachschauen, ob es zu Besichtigung nach Kündigung eine Vereinbarung gibt.
Ist im Mietvertrag nichts geregelt, sollte Deine Freundin für die Vermieterin feste Termine festlegen, so z.B. Mittwoch zwischen 16:00 und 19:00 und Samstag zwischen 13:00 und 18:00. Diese Termine sind dann von der VM einzuhalten-kommen die Interessenten nicht ist das halt Pech.
Sonntag ist ein gesetzl. Ruhetag, hier müssen keine Termine eingeräumt werden. Je nachdem, wie lange es noch bis Mietende dauert, sollte man die Termine einrichten. Auf ganztägige Anwesenheit an 3 Tagen die Woche hat die VM sicher kein Recht, Du solltest aber zum Thema mal in die Rubrik Urteile schauen!
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