Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe Leser,
ich habe ein großes Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Vielleicht hatte jemand schon mit solchen Situationen Erfahrungen?

Nach dem Umzug in ein anderes Bundesland habe wir (Familie) ein 4 Zimmerwohnung gemietet. Jedoch war unsere finanzielle Lage nicht gerade gut. Aber auf der Strasse leben konnten wir nicht. So haben wir uns eine günstige Wohnung gefunden. Arbeiten tun wir auch, jedoch wie es so ist, eine Pechsträne kommt selten alleine. So hatte mein Arbeitgeber den Lohn aufgrund der Insolvenz nicht vollständig gezahlt. Vordem einziehen in das Haus haben wir vereinbart die Kaution in 3 Raten zu bezahlen. Ein großteil der Kaution haben wir auch bezahlt. Wir haben gespart wo es nur geht, und denoch war das schwer. Jetzt hatten wir das Glück und haben eine günstigere Wohnung gefunden. So haben haben wir uns entschieden auszuziehen und in die andere Wohnung zu ziehen. Nun zum Problem:
Hat der Vermieter das Recht die Kündigung zu verweigern, solange die Kaution nicht zu Ende gezahlt wurde?[/b:4b864]Ich meine in unseren finanziellen Lage bleiben wir dort dann immer leben. Es muss doch da eine Möglichkeit geben auszuziehen???

Ich hoffe ihr könnt mir helfen? Wäre jedem dankbar.
Stichwörter: kaution + wg + wichtigbitte + auziehen + hilfekönnen

1 Kommentar zu „Sehr wichtig!Bitte um Hilfe!Können nicht auziehen wg Kaution”

fin Experte!

Für Sie als Mieter gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und ist unabhängig davon wie lange Sie bereits dort wohnen. Man kann eine Wohnun auch kündigen in der man überhaupt nicht gewohnt hat, sich also nach dem Unterschreiben des Mietvertrages anders entschieden hat. Ihre Pflicht besteht nur darin die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten und bis dahin auch die vereinbarte Miete und Nebenkosten zu zahlen.
Es spielt keine Rolle ob Sie die Kaution noch nicht voll bezahlt haben, Sie können trotzdem kündigen. Der Vermieter kann diese nur weiter verlangen oder Sie müssen, wenn Mängel bestehen die Sie zu verantworten haben, die Kosten für deren Behebung zahlen.

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