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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

ich hoffe hier einen grundsätzlichen Tip zu bekommen, da ich das ganze Wochenende schon kaum geschlafen habe.

Wir haben vor 2 Wochen den Mietvertrag für ein Haus unterschrieben, dass ganze lief über einen Makler. Maklerprovision bereits bezahlt, Mietvertrag selbst startet ab dem 15.05.2006.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass durch den Vermieter die Fenster und das Bad erneuert werden, da diese aus den 60er Jahren stamm(t)en.

Nun zum Problem:
Am Wochenende hatte ich die Moeglichkeit das Haus zu betreten um bereits gekaufte Bodenbeläge im Keller einzulagern. Dabei konnte ich mir
natürlich ein Bild über die Umbauarbeiten machen.

Das Bad ist schlichter Pfusch am Bau! Die Fliessenfugen sind unterschiedlich, die Hoehe der Fliessen zueinander weisen Unterschiede von bis zu 5 mm auf, der Abfluss vom WC ist nicht schallisoliert, die Badenwanneneinfassung lässt zukünftig die Gefahr von Wasserschäden erhahnen usw. usw. Alles in allem auch für einen Laien völlig untragbar.

Nach allem Gelesenen kann ich von einem Mitvertrag nicht kostenfrei zurücktreten, ihn eben allenfalls kündigen.

Wie sehen denn meine Möglichkeiten aus auf ein "schönes" Bad in Form von korrektem Aufbau zu bestehen? Sollte der Vermieter keine Nachbesserung in Auftrag geben, bin ich dann wirklich an den Mietvertrag gebunden? Der Spass wuerde mich bei Nichteinzug mal locker 7000 EUR kosten.
Stichwörter: mietvertrag + rücktritt + wegen + baumängeln

0 Kommentare zu „Rücktritt vom Mietvertrag wegen Baumängeln?”

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