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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
So, es ist mal wieder so weit. Meine Partnerin und ich wurden am frühen Morgen um kurz nach 7 Uhr durch unseren Hausmeister geweckt.


Unsere Situation:

Wir wohnen in Esslingen am Neckar (Baden Württemberg) in einer Altbauwohnung direkt in der Altstatdt. Soweit eine wunderschöne Stadt für uns. Leider können wir zur Strasse hin keine Fenster öffnen, da um uns herum diverse Lokale vorhanden sind und daher reger Puplikumsverkehr bis spät in die Nacht ist.
Somit bleibt uns nur noch die Balkontür im Schalfzimmer um diese offen zu lassen. Leider ist es so, dass unter dem Balkon die Mülltonnen des Hauses sind. Wir haben es durch Briefe und Gespräche jetzt soweit geschafft, dass die anderen Mieter nur in Ausnahmefälle zu späten Zeiten oder Sonntags in der Früh ihren Müll entsorgen.


Jetzt das eigentliche Problem:

Das Haus hat einen Hausmeisterservice. Dieser macht so die Dinge die normalerweise hier im Schwabenland zur Kehrwoche gehören und sorgt noch für die Müllentsorgung.
Leider scheint sich der Hausmeister (ein älterer Herr) für eine Art Müllpolizei zu halten. Er konntrolliert unseren Müll, ob wir diesen richtig trennen. Und das zu den unmöglichsten Uhrzeiten. Nachdem ich ihn eimal Nachts um 3.30 Uhr "erwischt" habe und ihn gefragt habe, ob er noch normal sei hat er dies dann für diese Uhrzeit eingestellt.
Er kontrolliert den Müll aber weiter, aber das nun Sonntags kurz nach 7 Uhr.
In der Hausordung steht Ruhezeiten. Sie sind aber nur sehr allgemein gehalten. Da steht nur "RUHEZEITEN: VON 20:00 BIS 7:00 UHR - VON 12:00 UHR BIS 14:00 UHR"!!! Sonn- und Feiertage werden nicht näher benannt.


Meine Fragen sind jezt:

Welche genauen Ruhezeiten sind in Baden Würrtemberg vorgeschrieben?
Oder gibt es spezielle Ruhezeiten der Stadt Esslingen am Neckar? Wenn ja, wie lauten diese? Oder wo finde ich die?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar
Stichwörter: lärmbelätigung + ruhezeiten + sonntag

1 Kommentar zu „Lärmbelätigung am Sonntag - Ruhezeiten??”

Susanne Experte!

Da kann auf jeden Fall die Kommune oder das Ordnungsamt auskunft geben. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen Ruhezeiten und denen der Hausordnung. Der Sonntag gehört auf jeden Fall zu den gesetzlichen Ruhetagen, was genau verboten ist, sollte die Kommune wissen!

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