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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bedenken zur Eigentümerabrechnung

Wir haben und wohnen in einer Eigentumswohnung. Jüngst erhielten wir, neben der Betriebskostenabrechnung auch die Eigentümerabrechnung des Verwalters. Darin fanden wir Kosten für den Neuanstrich von Balkongeländern, der im Herbst 2005 von einer Malerfirma ausgeführt wurde. Diese Kosten werden aus der Instandhaltungsrücklage der Eigentümer bestritten. Alle Wohnungen haben ein Geländer, wir jedoch nicht mehr, da dort seit 2001 eine Loggiaverglasung - Wintergarten seine Berechtigung hat. Also habe ich Einspruch beim Verwalter erhoben, Kosten anteilig ca. 100,- €, da wir nicht einsehen, dass wir für eine Leistung
zahlen, die bei uns nicht ausgeführt wurde. Wir sollen zahlen, obwohl kein Balkongeländer mehr da ist. In der Teilungserklärung wird der Umfang des Sondereigentums geregelt, dort finde ich u.a. auch "Rolläden und Balkon", die zum Sondereigentum gehören.


Der Verwalter steht man auf folgendem Standpunkt:

1. Die Balkongeländer gehört zum Gemeinschaftseigentum.

2. Als zweiter Grund wurde angegeben, dass die Eigentümer im Jahr 2001, als die
Loggiaverglaung mit gültigem Bauantrag errichtet wurde auf eine Teilungserklärung verzichtet haben. Der baulichen Veränderung wurde durch die Eigentümer zugestimmt aber die Eigentümer verzichteten auf eine Neuberechnung der Wohnfläche in der Wohnung, die ja jetzt durch die Loggiaverglasung auch mehr Nebenkosten erfordere. Also es gab keine Vergrößerung der Wohnfläche, 50% der Fläche blieben als die Wohnfläche nach der alten Berechnungsgrundlage.

Auf Grund dieser damaligen Großzügigkeit des Verwalters und der übrigen Eigentümer sollten wir doch nun auch nicht so kleinlich sein und die jetzigen anteiligen Nebenkosten mit tragen. Soweit der Sachverhalt - wer kann uns helfen ?
Zu klären wäre:
- Müssen wir uns an den Instandhaltungskosten für 2005 (Anstrich der 7 St. bestehenden Balkongeländer) beteiligen, obwohl wir kein Balkongeländer haben?
- Besteht wirklich der Zwang einer Neuberechnung der Wohnfläche ?
(Keine eingebundene Heizung auf dem Balkon, Verglasung aus Plexiglas)

Danke für Ihre Anregungen und Hinweise im voraus.

0 Kommentare zu „Eigentümerabrechnung rechtens ?”

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