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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Probglem mit unserem Vermieter. Wir wohnen in einem Bungalow mit Garten, der zur Mietsache gehört. Zum Nachabrn ist ein Sichtschutz durch über 30 Jahre alte Fichten gegeben, die aber immer wieder auf Normalhöhe geschnitten werden. Zur Straße hin bildet ein mit Hecken und einer Pappel (mehr als 30 jahre alt) bewachsener Hang Sicht-, Lärm und Abgaseschutz.

Beide Seiten willl unser Vermieter jetzt Abholzen lassen. Nun unsere Fragen:

1) Dass für die Fichten gleichwertiger Ersatz geschaffen werden ist uns bereits bekannt; wie sieht es mit dem Hang aus?

2) Sollte unser Vermieter das wirklich durchziehen, haben wir dann Anspruch auf Mietminderung? Schließlich hat dann die Nachbarin vollen Einblick auf das Grundstück und wir sind immer Sommer ständiger Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Wir fühlen uns durch die Maßnahmen in unserer Wohn- und Lebensqualität eingeschränkt und vor allem ist die Anlage nicht mehr in dem Zustand, wie wir sie angemietet haben.

Wie sieht diesbezüglich die Rechtslage aus?

Grüße
Pia


Wir sind laut Mietvertrag für die Instandhaltung der Grünanlage verpflichtet, dem gehen wir auch nach.
Stichwörter: garten + totalrodung

1 Kommentar zu „Totalrodung im Garten”

Rano Experte!

Habt ihr ein komplettes Grundstück samt Garten (allein) gemietet,
und ihr kommt der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Gartenpflege (inkl. Verkehrssicherungspflicht) nach,
hat Euer Vermieter auf diesem Grundstück nichts zu suchen!

Er kann es natürlich nach Anmeldung und zu üblichen Zeiten in Augenschein nehmen, aber nicht darauf gegen Euren Willen Arbeiten durchführen.

Ausnahme davon könnte sein, wenn der Nachbar die Entfernung der Bäume gerichtlich durchgesetzt hat. Aber auch dann müßte dies mit Euch abgesprochen werden.

Hugh
Ralph

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