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ylg49 hat diese Frage gestellt
Wegen Wasserschaden mussten in der Wohnung meiner Freundin Trocknungarbeiten durchgeführt werden. Während dieser Zeit war die Wohnung nicht bewohnbar: Viel zu laut und kalt. Ich habe gelesen, dass dies zu einer Mietminderung von 100% berechtigt. Ich habe den Vermieter kontaktiert, doch seine Antwort war in groben Zügen: Halten Sie den Mund, Sie bekommen nichts, Sie haben keine Beweise dafür, dass es sich um ein Gerät handelte, dessen Schlauch nicht an das Waschbecken angeschlossen war, sondern aus dem Fenster hing und somit das Fenster die ganze Zeit offen war, und wir werden es nicht zugeben. Dummerweise habe ich wirklich keine Fotos von dem Gerät gemacht, aber was beweist schon ein Foto? Wir haben um 10 Zeugen, die alle das Gerät gesehen haben und bestätigen können, dass die Wohnung nicht bewohn- und beheizbar war. Ich glaube, dass sich auch weitere Beweise finden lassen (Spuren am Fenster und Abwesenheit von Spuren an Anschlüssen am Waschbecken), doch lohnt es sich, ein Gerichstverfahren einzuleiten? Auch falls wir die volle Miete zurückbekommen (rund 700 Euro), geben wir da nicht mehr für einen Anwalt aus?

1 Kommentar zu „Trocknungsarbeiten in der Wohnung ”

Adrea aktiver Benutzer 03.03.2015 15:30

ja, der Anwalt und der Sachverständige etc. werden euch möglicherweise mehr kosten, aber ich würde mich trotzdem beraten lassen, um zu klären, ob es sich vielleicht ja wirklich lohnt :)

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