gefragt von administrator am 30.11.1999

Verpflichtung zu einer gewerblichen Nutzung der Mietwohnung

Hallo,

kurze Frage. Mir ist bei meiner Wohnungssuche aufgefallen, dass bei Vermietungen häufig der Passus "Der Mieter verpflichet sich zu einer gewerblichen Nutzung von mehr als 50% der Gesamtfläche[..]" steht.

Ich selber bin Selbstständig und würde ein Zimmer als Büro nutzen, was vielleicht 20% der Fläche ausmachen könnte.

Weiss einer was es mit dem Passus auf sich hat? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht, zumal die Wohnungen auch immer explizit als Wohnimmobilie angeboten wurden.
In welcher Art und Weise macht man sich strafbar, wenn man einen solchen Vertrag unterschreibt aber tatsählich nur 20% "gewerblich" nutzt?

Vielen Dank für weiterführende Hinweise

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