gefragt von administrator am 30.11.1999
gesetzliche Kündigungsfrist bei Nichteinzug und
Hallo!Ich habe eine Wohnung zum 15.1 angemietet und konnte aus beruflichen Gründen dann doch nicht einziehen. Ich habe die Wohnung dann wieder schriftlich vor Einzugstermin gekündigt. Mir wurde als Termin jetzt der 30.4 vom Vermieter schriftlich bestätigt. Laut Gesetz beträgt die Kündigungsfrist ja 3 Monate. Ich soll nun aber die 3 Monate + den halben Monat am Januar zahlen. Meine Frage ist daher: Warum endet der Mietvertrag nicht zum 15.4? Zumal ich bereits am 6.1, also eine Woche vor dem Einzugstermin wieder die Wohnung gekündigt habe.
Danke für eure Antworten!!!
Antworten
antwort von Rano am
"Die Kündigung muß der anderen Vertragspartei spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zugehen und ist dann zum [b:40bf5]Ablauf[/b:40bf5] des übernächsten Monats wirksam."Wäre die Kündigung also bis zum 4.1.06 beim VM eingegangen, hätte sie zum 31.3. gegolten. Im vorliegenden Fall zum 30.4..
Btw: Vielleicht hätte sich der VM auch auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen ??
Sehr kulant war das Verhalten des VM nicht. Du hättest evtl. noch einen Rückforderungsanspruch, falls der VM die Wohnung vor diesem Termin wieder vermietet hat.
Gruß
Ralph
antwort von pampusch am
Danke für die schnelle Antwort. Schade nur um das Ergebnis >Btw: Vielleicht hätte sich der VM auch auf einen Aufhebungsvertrag >eingelassen ??
Habe ich versucht. Leider wolllte der VM nicht einwilligen. "Vertrag ist Vertrag". Wenigsten bin ich um die Nebenkosten rumgekommen. Naja, hätte sicher besser laufen können.
>Sehr kulant war das Verhalten des VM nicht.
Sehe ich auch so, aber machen kann ich dann wohl leider nix.
Also nochmal besten Dank für die Antwort.
Grüße
Pampusch
