gefragt von administrator am 30.11.1999
hartz4 nebenkostennachzahlung
hallomeine freundin bekommt hartz4 und hat eine nebenkostennachzahlung von 600€ bekommen weil die nebenkosten zu niedrig angesetzt waren
das betrifft den wasser und heizungsverbrauch
ist die arge verpflichtet zu zahlen und gibt es schon urteile dazu
meines wissens gibt es eine anweisung vom bundesministerium zur zahlung
ich hoffe mir kann jemand helfen oder auch einen kontakt vermitteln
danke
Antworten
antwort von Rano am
Das hat hier nichts zu suchen. Es gibt genug andere Foren für ****
antwort von orangesurfdude am
wenn ich was gescheites gefunden hätte wäre ich nicht hier gelandetdu kannst mir gerne ein gutes forum zu meinem problem nennen
antwort von neo1842000 am
Hallo ihr liebenEs geht darum ich hatte damals 2004 eine 1 raum wohnung gehabt die war mit mängeln nur bedeckt,jetzt habe ich das problem die hausvermieterin hat damals den mängel "beheben lassen"aber anscheint nicht richtig die Feuchte wand ist wieder durch gekommen ,so mein problem ist das sie das in der BKA(betriebskostenabrechnung) geltent macht ,aber da ich weiss das mann keine
baumängel in der BKA gelten machen kann, sie aber trotz alle dem
die kosten die,zurück haben will.
Was kann ich da machen????ich bitte um ein rat
Danke im vorraus für alle antworten
MFG
Steve
antwort von Rano am
[quote="orangesurfdude":5bea6]wenn ich was gescheites gefunden hätte wäre ich nicht hier gelandetdu kannst mir gerne ein gutes forum zu meinem problem nennen[/quote:5bea6]
http://www.mietrecht-forum.com/forum,35 ... rtz-4.html
Ist nur eine Ecke weiter ...
