hat diese Frage am gestellt
fin
Nur wenn noch Nebenkostenabrechnungen mit zu erwartenden Nachzahlungen noch ausstehen, dann kann der Vermieter die Kaution länger als 6 Monate behalten. Ist das nicht mehr der Fall würde ich erst einmal schriftlich die Auszahlung anmahnen. Haben Sie das schon getan, dies von einem Anwalt machen lassen.
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.