gefragt von administrator am 30.11.1999
Nachforderung zur Nebenkostenabrechnung 2004
Hallo !Konkret handelt es sich dabei für die Miete von einem Hobbyraum, was die Hausverwaltung mit zu den Abschlagszahlungen der Nebenkosten dazugerechnet hat.
Die Nebenkostenabrechnung für 2004 haben wir Ende September 2005 erhalten und diese Nachforderung ist mit Datum vom 17.3.2006.
Wir möchten nun wissen, ob diese Forderung berechtigt ist und wir somit den Betrag zurückzahlen müssen.
Vielen Dank für Antworten im Vorraus.
Andrea
Antworten
antwort von fin am
In 2006 können keine Nachforderungen mehr für 2004 geltend gemacht werden. Das hätte Ihrem Vermieter früher einfallen müssen.
antwort von Rano am
Es stimmt schon, dass diese 'Nebenkostenabrechnung' nicht mehr bezahlt werden muss.Wenn jedoch die damals als "Miete für Hobbyraum" gedachten Zahlungen nicht hierfür, sondern als Betriebskostenvorauszahlung verrechnet worden sind und sie das -wie offensichtlich- durchschaut haben, dann hat der VM offensichtlich noch eine Mietforderung aus 2004. Eben für diesen Hobbyraum.
M.E. kann er diese dann noch verlangen.
Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass man willens sein sollte, für eine Leistung, die man erhalten hat, auch geradezustehen. Wie beschrieben können sie sich aus der Betriebskostenforderungen '04 herauswinden, aus einer Mietforderung eher nicht.
Sie müssen selbst entscheiden, ob sie dem VM das Geld vorenthalten wollen oder nicht.
Da jedoch eine separate Mietzahlung für den Hobbyraum erfolgt, kann ich mir gut vorstellen, dass dieser auch separat angemietet ist. Diese Anmietung könnte der VM dann kurzfristig kündigen.
So hätten Sie dann zwar noch die 600€, aber eben keinen Hobbyraum mehr.
