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Die genervte Mieterin
Was genau steht denn im Mietvertrag?
Das BGH hat leider festgelegt das die Fristen bei Altmietverträgen gültig bleiben.Allerdings könnte man es auf einen Rechtstreit drauf ankommen lassen,wenn man beweisen kann,das ein Härtefall vorliegt.Ich würde mich da anwaltlich beraten lassen,falls die Wohnung schon gekündigt wurde und der neue Mietvertrag schon unterschrieben wurde.
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