gefragt von administrator am 30.11.1999
Sonstige Vereinbarungen
Hallo,kurze info hierzu wäre nett.
Wir wüprden gerne eine Wohnung mit Küche mieten . Jetzt haben wir im Mietvertrag fogenden satz gefunden. Eventuelle Reparaturen der Der Kücheneinrichtung bzw der Geräte gehen zu Lasten des Mieters.
Ist so etwas zulässig, schlieslich sind die Geräte schon 10 jahre alt. Da kann schon mal was ausfallen.
Bis zu welcher Summe ist man da denn haftbar?
Vielen dank für einen Antwort
Antworten
antwort von Susanne am
Möglichst die Wohnung ohne Küche mieten, das gibt nur Ärger. Vermieter wollen vermeiden, dass sie teure Instandhaltungen an den Einbauküchen übernehmen müssen und bauen Umgehungsklauseln in den MV. Über die Küche würde ich mit dem VM eine separate und genaue Vereinbarung treffen: Wer bezahlt die Neuanschaffung der Geräte bei Defekt und wer ist dann Eigentümer der Elektrogeräte, bzw. was passiert mit Neuanschaffungen bei Auszug.
Theoretisch machen es VM gern so: die Küche ist nicht Mietsache und wird zum Gebrauch überlassen.
