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Iglesias hat diese Frage gestellt
Hallo, der Vermieter streitet mit uns wegen Laminatschäden vor der Tür (grosser ,aber nicht tiefer Kratzer und aufgequollen).

Der Kartzer ist durch folgendes passiert: vor enigen Jahren sind alle Eingangstüre im Hause ausgetauscht worden und nach paat Jahren ist die Tür wohl etwas gesunken, sodass die beim aufmachen den Kartzer verursacht hat, wir haben den Hausmeister gerufen, der nach paar Tagen auch kam und die Tür geschliffen hat, natürlich müssten wir in diesen Tagen auch mal raus. Ich meine, dass der Kratzer nicht durch Vertragswiedrigkeit von uns enstanden, sondern eher durch nicht vernüftige Anbringung der Tür.

Was Aufquellen von Laminat vor der Tür angeht, dann ist es in 8 Jahren vor der Haustür schwer vermeidabr, da man ja ab und zu nass kommt, man wischt es ab, aber nach so viele Jahren kommt es halt dazu, ist halt Laminat, der vertägt es schlecht, zusätzlich gibt es vor unserer Tür draussen keine Leiste, die gegen Wasser aus dem Flur schützt, obwohl manche Haushalter es haben. Dadurch kommt ein bisschen Feutigkeit von aussherlab, durch Wischen u.s.w. Kann uns es ernsthaft angelastet werden? Wessen Aufgabe wäre es solche Leister anzubringen?
BeiderSchäden sind quasi in dem selben Bereich.

Vielen Dank

2 Kommentare zu „Laminatschäden vor der Tür”

Leipziger82 23.04.2014 08:22

Haben Sie die Schäden, die damals durch die mangelhafte Eingangstür entstanden sind, dem Vermieter angezeigt? Wenn ja, sollte das reichen.

Zur Aufquellung: Ich selbst habe auch Laminat im Eingangsbereich, habe dort eine kleine Schmutzfangmatte hingelegt, die vermeidet, dass Wasser in die Wohnung kommt. Ansonsten halt die Schuhe draußen ausziehen.

Ansonsten zählt das oben geschriebene: Wenn Sie einen Schaden in der Wohnung feststellen (z.B. durch eine fehlende Leiste), dann sollten Sie (eigentlich müssen Sie sogar) umgehend den Vermieter davon in Kenntnis setzen. Nach ein paar Monaten/Jahren dürfte das zu spät sein.

JaninaRabold aktiver Benutzer 28.04.2014 11:23

Hallo,
ich denke das ist alles die "natürliche Abnutzung" und der "Vertragsgemäße Gebrauch" der Wohnung.
Aus meiner Sicht Vermietersache...
MfG Janina

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